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Impressum der Website korrekt formulieren

Unter der Rubrik "Leitfaden zur Impressumspflicht" hat das Bundesjustizministerium jetzt bekannt gegeben, was seiner Meinung nach in einem ordnungsgemäßen Impressum von Web-Angeboten stehen sollte. Wer sich jedoch eine 100-prozentige Rechtssicherheit davon verspricht, wird enttäuscht.

Denn das Ministerium weist darauf hin, dass der Leitfaden "als Orientierungshilfe dienen" soll, "rechtsverbindlich ist er nicht." Dennoch handelt es sich um eine nützliche Auflistung der Fakten, die Gewerbetreibende mit Online-Auftritt unbedingt in ihr Impressum schreiben sollten. "Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, können jetzt auf einen Blick erkennen, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben. Damit trägt der Leitfaden in einem Bereich, in dem Abmahnungen häufig vorkommen, zur Rechtssicherheit bei", so das Ministerium. Das Telemediengesetz (TMG) verpflichtet Gewerbetreibende im Internet, ein Impressum zu verfassen und gibt einige Bedingungen dafür vor.

Das Musterimpressum ist in natürliche und juristische Personen unterteilt. So werden Start-up-Betreiber mit eigener Rechtsform ebenso fündig wie Gründer, die noch nicht in Form einer GmbH oder Limited am Markt vertreten sind. Der Leitfaden klärt auch weitere wichtige Fragen, etwa wo das Impressum platziert werden muss und wer überhaupt vom Telemediengesetz betroffen ist.

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