Als Aktionär wird ein Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft bezeichnet

Er ist somit Miteigentümer der Aktiengesellschaft. Die Rechte und Pflichten eines Aktionärs regelt das Aktiengesetz (AktG). Als Kleinaktionär wird ein Aktionär bezeichnet, der nur eine geringe Anzahl an Aktien einer Aktiengesellschaft hält. Als Großaktionär wird ein Aktionär bezeichnet, der eine große Zahl an Aktien einer Aktiengesellschaft besitzt, als Kleinaktionär wird ein Aktionär bezeichnet, der nur eine geringe Anzahl an Aktien einer Aktiengesellschaft hält.

Das Stimmrecht ist das Recht, das ein Aktionär auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft ausüben kann.

Jeder Eigentümer an einem Unternehmen sowie auch jeder Anteilseigner verfügt über das sogenannte Mitgliedschaftsrecht. Zu diesem Recht gehört unter anderem auch das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung beziehungsweise bei Aktiengesellschaften in der Hauptversammlung, mit dem für oder gegen neu gefasste Beschlüsse gestimmt werden kann.

Dividende:

Als Dividende wird jener Teil des Reingewinns einer Aktiengesellschaft (auch: Kapitalgesellschaft) bezeichnet, welcher an die Aktionäre ausbezahlt wird. Dividenden aus Aktien sind gemäß Einkommensteuergesetz als Kapitalvermögen zu versteuern. Aktionäre versteuern Ihre Dividenden seit dem 1. Januar 2009 zu 25 Prozent, wobei dieser Betrag direkt von der Bank abgeführt wird.
Kapitalgesellschaften können Dividenden seit 2009 bis auf einen Abzug von 5 Prozent, welcher als "nicht abzugsfähige Betriebsausgaben" bezeichnet wird, in vollem Umfang vereinnahmen (also insgesamt zu 95 Prozent).

Die Aktie:

Eine Aktie ist ein Wertpapier, in dem das Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft verbrieft ist. Der Inhaber einer Aktie, der sogenannte Aktionär, ist Miteigentümer an den Vermögenswerten der Unternehmung und an deren Gewinn beteiligt.


Die Aktie als Anlageform unterliegt deutlichen Kursschwankungen. Auf lange Sicht betrachtet, übertrifft die Rendite von Aktien jedoch die anderer Vermögensanlagen. Leeraktien sind Aktien einer Aktiengesellschaft, die nicht voll eingezahlt sind.

Nennwertlose Aktie = Quotenaktie, die nicht auf einen Geldbetrag, sondern auf einen bestimmten Anteil am Reinvermögen einer Aktiengesellschaft lautet.

Unter einer nennwertlosen Aktie versteht man eine Aktie, auf die kein Geldbetrag aufgedruckt ist, sondern deren Wert durch eine Anteilsquote am festen Grundkapital definiert wird.

Belegschaftsaktien sind Aktien, die von einer Aktiengesellschaft zu Vorzugskonditionen an die eigenen Mitarbeiter herausgegeben werden.

In der Regel unterliegen diese Aktien, die den Arbeitnehmern der Aktiengesellschaft zu besonderen Bedingungen bzw. zu einem günstigen Bezugskurs zur Verfügung gestellt werden, einer Sperrfrist innerhalb derer die Aktien nicht verkauft werden dürfen. Diese Sperrfrist kann beispielsweise bis zu sechs Jahren betragen, in denen man die Aktien nicht veräußern darf. Die Belegschaftsaktien sollen unter anderem die Identifikation eines Mitarbeiters mit dem Unternehmen steigern und sich positiv auf die Motivation auswirken.

Wandelanleihe = Convertible Bond, Wandelobligation, Wandelschuldverschreibung

Als Wandelanleihen bezeichnet man festverzinsliche Wertpapiere, die von Anteilsgesellschaften herausgegeben werden. Sie verbriefen ihrem Inhaber das Recht, aber nicht die Pflicht, sie innerhalb einer bestimmten Frist unter bestimmten Bedingungen und in einem bestimmten Umtauschverhältnis in Aktien der jeweiligen Aktiengesellschaft umtauschen zu können. Bis zur Umwandlung wird die Wandelanleihe wie eine Festzinsanleihe verzinst. Der Normalzins liegt jedoch als Ausgleich für den Vorteil des Wandlungsrechts immer unter dem einer vergleichbaren Festzinsanleihe.

Halbeinkünfteverfahren:

Das Halbeinkünfteverfahren stellt eine Art der Besteuerung bei Dividendenerträgen dar. Als Dividenden werden die Ausschüttungen an die Aktieninhaber bezeichnet, die auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft einmal jährlich beschlossen werden. Durch die Besteuerung mit dem Halbeinkünfteverfahren müssen Dividenden nur mit der Hälfte der Erträge versteuert werden, und zwar mit dem persönlichen Steuersatz. Sofern ein Freistellungsauftrag beim Kreditinstitut, welches mit der Depotführung beauftragt wurde, vorliegt, kann die zu versteuernde Hälfte der Dividende sogar freigestellt werden. Der Besitz von Aktien wird somit belohnt. Das Halbeinkünfteverfahren wird sowohl bei einer direkten Aktienanlage als auch bei Aktienfonds angewandt. Allerdings wurde das Halbeinkünfteverfahren mit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 abgeschafft. Dies bedeutet für Besitzer von Aktien, dass seit Januar 2009 alle erhaltenen Dividenden zu 100 Prozent auf den Freistellungsauftrag angerechnet werden. Liegt kein Sparer-Pauschbetrag vor, muss der gesamte Dividendenertrag seit 2009 mit 25 Prozent Abgeltungssteuer versteuert werden. Dies wirkt sich natürlich erheblich auf die Dividendenrendite aus.

Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (Abkürzung: DSW)

Die DSW ist eine Interessenvertretung für Anleger. Sie engagiert sich für die Rechte und Belange von Kleinaktionären.

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