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Organisiertes WLAN-sharing

Surfen auf fremden Wellen

Internet per WLAN aufs Handy, aufs Notebook und das immer und überall - für viele wäre so ein Zustand paradiesisch. Es gibt Unternehmen, die diesen Traum Realität werden lassen wollen. Neben dem klassischen Internetzugang zuhause bieten sie alternative Möglichkeiten, durchs Netz zu surfen.

 

Der wohl prominenteste Verfechter des freien Internets ist das in Spanien ansässige Unternehmen FON , das Ende 2005 von Martin Varsavsky gegründet wurde. Zielsetzung des Unternehmens ist eine flächendeckende Verbreitung von HotSpots, sprich von öffentlichen drahtlosen Internetzugriffspunkten.

Um das zu erreichen, teilen die Fon-Mitglieder, sogenannte Foneros, ihren Breitbandanschluss mit anderen Mitgliedern. Es gibt dabei zwei verschiedene Typen von Foneros: Typ "Linus" stellt seinen Anschluss registrierten Mitgliedern kostenlos zur Mitnutzung Verfügung und kann dafür kostenlos überall auf der Welt über die HotSpots anderer Mitglieder surfen. Typ "Bill" verdient mit DSL-sharing Geld. Daneben gibt es noch sogenannte "Aliens" – die haben keinen eigenen HotSpot, können aber mit dem Erwerb von Tageskarten über die HotSpots anderer Foneros surfen.

Die Idee hinter Fon klingt soweit ganz praktisch. In Großstädten wie Tokio, San Fransisco oder Madrid ist die Vernetzung auch schon recht dicht, in weiten Teilen der Welt ist sie aber noch stark ausbaufähig.

Die zweite Reihe

Neben FON gibt es außerdem noch weitere WLAN-sharing-Anbieter, die sich im Wesentlichen darin unterscheiden, ob die Bereitstellung des Anschlusses finanziell belohnt wird oder nicht. Während man bei sofanet und der Mitsurfzentrale mit dem WLAN-sharing das Haushaltsgeld aufbessern kann, geht es bei Anbietern wie maxspot zwar auch um den Aufbau von HotSpot-Netzen, Geld kann man dabei aber nicht verdienen. Im Vordergrund steht vielmehr das sogenannte Roaming, sprich seinen eigenen Anschluss anderen registrierten Usern zur Verfügung zu stellen und dafür je nach Aufenthaltsort die HotSpots anderer zu nutzen.

Bei der Bewegung Freifunk geht es vor allem darum, sich miteinander in freien Netzen verbinden zu können ohne sich den Beschränkungen kommerzieller Anbieter unterordnen zu müssen. "Jeder Nutzer im Freifunk-Netz stellt seinen WLAN-Router für den Datentransfer der anderen Teilnehmer zur Verfügung", erklärt Mario Behling, FOSS Consultant und Freifunkblogger. "Großzügige Teilnehmer stellen zudem ihren Internetzugang zur Verfügung und ermöglichen anderen den Zugang zum weltweiten Netz."

Ausreichende Absicherung für den Anschluss-Inhaber?

Die Achillesferse all dieser Konzepte ist wohl die Frage nach der Haftung. Was passiert, wenn ein Dritter den eigenen Anschluss mitnutzt und dabei beispielsweise illegal Musik herunterlädt? Frank Domagala, Leiter der Pressestelle T-Home, kommentiert die Problematik so: "Ich kann nur davor warnen, anderen Personen Zugang zum eigenen persönlichen Bereich zu gewähren, da der Anschluss-Inhaber rechtlich voll verantwortlich ist." Schließlich lasse man seine Wohnungstür auch nicht für jedermann offen.

Florian Forster, Pressesprecher FON Deutschland, hält im Gespräch mit förderland dagegen, dass FON die Gäste gut genug identifiziere, um etwaigen Missbrauch verfolgen zu können. Außerdem stellt er fest, "dass Missbrauch ein eher theoretisches Phänomen ist – in der Praxis kommt das bisher überhaupt nicht vor."

Eine einheitliche Lösung für dieses Problem gibt es nicht, jeder Anbieter vertraut hier auf seine eigene Lösung, beispielsweise über eine zweite DSL-Kennung (sofanet) oder ein Login-Protokoll (wie zum Beispiel bei der Mitsurfzentrale). Bei Freifunk heißt die Lösung "Vertrauen".

Bei einem Verstoß fällt der Verdacht zunächst auf den Inhaber des Anschlusses, wie schnell und reibungslos die Identifizierung des Verantwortlichen im Fall der Fälle dann erfolgt, ist offen.

Mitmachen überhaupt erlaubt?

Grundsätzlich gilt auch: Wer seinen WLAN-Anschluss anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellen möchte, sollte vorher einen Blick in die AGB seines Providers werfen. Denn nur, weil seitens der vorgestellten Unternehmen das Betreiben von HotSpots ermöglicht wird, heißt das nicht automatisch, dass dies in jedem Fall legal ist. Dabei gelten je nach Internetanbieter unterschiedliche Bestimmungen was das WLAN-sharing betrifft. Während einige Provider die Teilung des Internetanschlusses unentgeltlich erlauben, gestatten viele dies nur gegen zusätzliches Entgelt oder gar nicht.

Fazit

Bis jetzt ist selbst der Bekanntheitsgrad der größten WLAN-sharing-Bewegung FON - trotz stetigem Wachstum - nicht sehr groß und das Netz alles andere als flächendeckend.

Es ist fraglich, ob es überhaupt zu einer flächendeckenden Vernetzung kommen kann, denn wenn sich Fon und Co. vergrößern, ist die Reaktion der kommerziellen Provider absehbar. Bei einem Rückgang der regulären Anschlüsse wird das DSL-Sharing aller Voraussicht nach vertraglich untersagt werden, was den WiFi-Communitys ihre Grundlage entzieht. Wie lange werden sich die DSL-Betreiber das ansehen?

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