Verschiedene Arten von Praktika
Es gibt kein Gesetz, welches die Dauer, Inhalt und Höhe der Bezahlung von Praktika regelt. Das ist schon deshalb gar nicht möglich, da unterschiedliche Arten von Praktika existieren: Es gibt vorgeschriebene Vor- bzw. Pflichtpraktika, sowie Praktika auf freiwilliger Basis: einmal während des Studiums – im In- oder im Ausland – und einmal nach dem Studium. Für Gründer kommen in der Regel Studenten oder Absolventen in Frage, die ein freiwilliges Praktikum machen möchten. Alle nachfolgenden Hinweise und Tipps beziehen sich deshalb auf freiwillige Praktika – aus Gründersicht.
Ab 3 Monate Praktikum: Mindestlohn ab ersten Tag
Ob Unternehmen für Praktikanten bezahlen müssen, hängt seit 2015 als Allererstes von der Dauer des Praktikums ab. Ist das Praktikum für länger als drei Monate angelegt, ist ab dem ersten Tag der Mindestlohn von 8,50 Euro zu zahlen. Dauert ein Praktikum weniger als drei Monate, kann, muss aber nichts bezahlt werden. Die Kriterien, wann der Mindestlohn gezahlt werden muss, sind neben der 3-Monats-Grenze, dass der Praktikant über 18 Jahre sein und es sich um ein freiwilliges Praktikum handeln muss (kein Pflicht- oder Vorpraktikum) und dass der Praktikant kein Langzeitarbeitsloser ist.
Vorsicht bei Quasi-Arbeitnehmer-Tätigkeiten
Das bedeutet, Start-ups müssen genau abwägen, ob ein länger angelegtes Praktikum sich aufgrund des Mindestlohns rechnet. Doch es gibt noch weitere Fallstricke, in erster Linie die Arbeitsinhalte des Praktikanten: Böse Überraschungen kann es dann geben, wenn der Praktikant die gleiche Arbeit wie ein Arbeitnehmer erledigt – und dieser daraufhin den Status eines Arbeitnehmers einklagt. So geschehen beim Rechtsstreit zwischen einer Dauerpraktikantin und einem Supermarkt (Links siehe unten): Nach 8 Monaten hatte die Dauerpraktikantin ein nachträgliches Gehalt von 17 Tausend Euro gefordert. Diese Forderung wurde in erster Instanz eingeräumt, in zweiter Instanz gekippt. Obwohl das Urteil aufgehoben wurde, ist es unsicher, wie andere Gerichte in ähnlichen Fällen entscheiden. Darauf weisen Fachanwälte für Arbeitsrecht ausdrücklich hin, auch wenn bei diesem Fall der Mindestlohn noch keine Rolle spielte.
Das heißt: Sobald ein Praktikant einen arbeitsähnlichen Status innehat, kann er rechtlich schnell als Arbeitnehmer gelten. Und dann geht es nicht nur um Gehaltszahlungen, sondern auch um sozialversicherungsrechtliche Aspekte oder Ansprüche wie Urlaub etc.
Tipp: Verträge und Praktikum selbst rechtlich absichern lassen
Ein Praktikum könnte auch immer nur knapp unter drei Monaten dauern, um kostenfrei oder kostengünstig zu sein? Theoretisch ja. Aber hier stellt sich erstens die Frage, ob eine solche „On und Off“-Unterstützung dem Unternehmen wirklich hilft bzw. ob für eine solche Lösung ein Student oder Absolvent gefunden wird. Und zweitens ist ein immer wiederkehrender Praktikant trotzdem arbeitsrechtlich nicht unkritisch. Wer also Praktikanten beschäftigen möchte, sollte überlegen, im Vorfeld Arbeitsinhalte des Praktikums rechtlich prüfen zu lassen. Arbeitsrechtler raten zudem, alle Eckpunkte in einem Praktikantenvertrag zu fixieren. Nur so sichern Sie sich als Start-up rechtlich ab und beschäftigen Praktikanten, die später vielleicht wirklich mal echte Arbeitnehmer werden – dann aber völlig gewollt.
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