Politiker halten an GEZ-Gebühren für PCs fest

GEZ - neue Einnahmequelle gesucht und gefunden

Eine Verfassungsbeschwerde läuft, die Wirtschaft protestiert, doch die verantwortlichen Politiker halten an der Einführung der GEZ-Gebühr für so genannte "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" zum 1. Januar 2007 fest.


Jeder Haushalt, in dem hierzulande ein Radio oder einen Fernseher steht, ist verpflichtet GEZ-Gebühren zu bezahlen. Zum 1. Januar 2007 wird die Liste der gebührenpflichtigen Elektrogeräte um einen Posten erweitert. Auch für so genannte "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" - internetfähige Computer, Notebooks, Handys – wird dann eine Gebühr fällig. Wie hoch die Gebühr für sein wird, ist noch nicht ganz klar. Wahrscheinlich ist aber, dass man sich an die Gebühr für Fernsehgeräte anlehnt.

Ein Schelm, wer da Böses denkt

Da sowohl Sozialabgabenmeldungen als auch Umsatzsteuervoranmeldungen seit 1. Januar 2006 nur noch elektronisch – also via Internet - übermittelt werden können, sind quasi alle Unternehmen, ob groß oder klein, gezwungen, einen internetfähigen Rechner zu besitzen.

Dreifache Belastung

Selbständige, Freiberufler und inhabergeführte Kleinstunternehmen mit internetfähigem PC werden künftig dreifach zur Kasse gebeten: als Privatperson, für das Autoradio, falls dieses auch als Geschäftswagen dient und für einen internetfähigen Computer am Arbeitsplatz. 

Private Haushalte

Bisher zahlen private Haushalte eine Pauschale bei der Rundfunkgebühr. Für ein Radio werden 5,52 Euro und für ein TV-Gerät 17,03 Euro pro Monat fällig, wobei hier auch das Radio schon mit drin ist. Alle privaten PC-Nutzer mit Internetanschluss sollen ab Januar 2007 ebenfalls zur GEZ-Kasse gebeten werden. Ausnahme: Wer bereits Fernseher und Radio bei der GEZ gemeldet hat, ist als Privatperson aus dem Schneider. 

Arbeiten von zu Hause

Betroffen sind auch Personen, die ihren internetfähigen Computer zu Hause für berufliche Zwecke benutzen wie beispielsweise Lehrer, Studenten oder eBay-Powerseller.

Unternehmer

Für internetfähige Computer muss ab Januar 2007 pro Betriebsstätte (Grundstück) eine GEZ-Gebühr berappt werden. Das kann für Unternehmen mit mehreren Filialen bzw. Betriebsstätten durchaus ins Geld gehen. Steht im Betrieb bereits ein angemeldetes Fernsehgerät, entfällt die PC-Gebühr. Fraglich ist noch, ob Radiogeräte, die sich in PKW/LKW der Firma befinden, zu einer Befreiung führen. 

Verfassungsbeschwerde läuft

Bereits am 31. März 2006 wurde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkgebührenstaatsvertrag eingelegt.

"Zugangsbeschränkung für öffentlich-rechtliche Rundfunkangebote"

Kritik kommt auch aus den Reihen des Bundesverbandes der Dienstleistungswirtschaft (BDWi). "Die deutschen Unternehmen sind auf die Nutzung moderner Technik angewiesen", erklärte BDWi-Präsident Werner Küsters. "Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter könnten ganz einfach ihre Rundfunk- und Fernsehangebote im Internet mit Passworten vor unberechtigtem Zugang schützen. Nur Computer oder Mobiltelefone mit eigenem Empfangsteil müssten dann gebührenpflichtig sein", so Küsters weiter.

Quelle: förderland, IHK, ddp, GEZ, BDWi

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