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Markenschutz im Dschungel

"Käfer-Zelt" im Dschungelcamp: Wann ist eine Unterlassungsklage sinnvoll?

Aus Sicht des TV-Senders RTL war es eine nahezu perfekte Doppeldeutigkeit: Die Kandidaten der Sendung Dschungelcamp mussten bei der „Oktoberfestprüfung“ im „Käfer-Zelt“ eklige Shakes und Tiere kosten. "Käfer" stand dabei einerseits klar für das Tier, andererseits wurde bewusst die Nähe zur exklusiven "Käfer´s Wiesenschänke" des Gastronoms Michael Käfer auf dem Oktoberfest gesucht. "Madler-Maß" - also gequirlte Maden, "Augen-Brezen" – eine Breze mit Fischaugen, und Co. machten die Anspielung perfekt. Einem hat es nicht gefallen: Käfer verklagte den Sender – eine richtige Entscheidung?

Der Münchner Oktoberfest-Wirt Michael Käfer hat den Kölner Privatsender RTL verklagt. In der Show vom 17. Januar 2011 hatten zuvor zwei Kandidaten im australischen Busch Ekel-Snacks in einem "Käfer-Zelt" essen müssen. Das Zelt erinnere an seine "Käfer´s Wiesenschänke" und beschädige seinen Namen, so die Argumentation seines Anwalts. Mit einer Unterlassungsklage forderte dieser den Sender auf, von jeglicher Wiederholung abzusehen. Der Sender hat dieser Forderung mittlerweile zugestimmt. Das Zelt wird nicht mehr im TV zu sehen sein, die entsprechenden Bilder im Internet wurden entfernt. Eine Stellungnahme gibt es vom TV-Sender nicht. RTL scheint es wohl dabei bewenden zu lassen.

Das Markenrecht regelt (fast) alles

Generell dienen Marken dazu, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Die jeweilige Marke enthält für den Kunden Vorstellungen u.a. zur Qualität des Produkts. Insofern beeinflussen Marken täglich die Kaufentscheidungen von Verbrauchern. Sie können daher je nach Bekanntheit und Kennzeichnungsstärke einen beträchtlichen Vermögenswert darstellen. Daher können Marken geschützt werden.

Ein Markenschutz im engen Sinne entsteht durch die Eintragung des Zeichens in das Markenregister. Der Inhaber der Marke darf dann u.a. gegen Dritte vorgehen, wenn diese z.B. identische oder zum Verwechseln ähnliche Marken benutzen. Allerdings gibt es hier auch Schranken. Und nicht zuletzt dürfen andere die Marke ebenfalls benutzen, um z.B. darüber berichten zu können (z.B. die Presse). Genau hier, im Paragraph § 23 des Markengesetzes, fordern Fachjuristen einen Zusatzpassus. So soll hier der satirische Umgang mit einer Marke festgeschrieben werden. Denn explizit ist nicht geregelt, ob und inwieweit man mit Marken Witze machen darf. Andere Juristen sehen es eher so, dass im Einzelfall eine so genannte Güterabwägung vorgenommen werden soll. Dann würde ein Richter immer aufs Neue zwischen Markenschutz und Meinungsfreiheit (§ 5 Grundgesetz) abwägen. Hier mehr zum Thema Satire und Markenrecht .

Derzeit entscheiden die Gerichte jedenfalls oft zugunsten des Klägers, wie auch im Fall Käfer. Er hatte u.a. argumentiert, dass es sich bei ihm um eine seit über 90 Jahren etablierte Marke handele und RTL vorher nicht gefragt habe.

Wer ist der tatsächliche (Image-)Gewinner?

Im Sinne des Markenschutzes war es also Käfers gutes Recht, gegen die Satire vorzugehen. Auch hat er sicherlich genau abgewogen, ob er Klage einreichen und die Sache an die Öffentlichkeit bringen oder ob er RTL den Spaß lassen soll. Ob es aber die richtige Entscheidung für sein Image und das seiner Marke war? 7,2 Millionen Zuschauer sahen die Sendung, über die Unterlassungsklage und seines Ausgangs haben noch weit mehr Menschen in Zeitungen, Zeitschriften und im Rundfunk erfahren. Wer klagt, erweist sich dabei oft als humorloser Spielverderber und erzielt oft – zumindest in der Öffentlichkeit – das Gegenteil von dem, was er eigentlich bezweckt hat: seine Marke und dessen Image zu schützen. Wer hat im Dschungelcamp nun wohl mehr Sterne geholt, wer ist wohl der (Image-) Gewinner: Käfer, RTL oder gar beide?

Im Land des bissigen Humors, in Großbritannien, ist der Umgang mit Marken übrigens ein ganz anderer: Dort sind Marken generell weniger Wert, die Richter entscheiden meist zugunsten von Satire und Witz und Rechteinhaber gehen deshalb gegen eine satirische Nutzung gar nicht erst vor – und das obwohl Großbritannien das von der EU diktierte Markengesetz bereits 1994 eingeführt hat.

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