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Härtere Strafen für verbotene Werbeanrufe geplant

Das Bundesjustizministerium prüft derzeit die Einführung effektiverer Strafen gegen verbotene Werbeanrufe, erklärt Peter Paziorek, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, in der Juni-Ausgabe von FINANZtest.

Bereits vor Jahren hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Anrufe bei privaten Verbrauchern zu Werbezwecken untersagt, wenn diese nicht ausdrücklich ihre Einwilligung dazu gegeben hatten. Das schreckt viele Firmen aber offenbar nicht ab, obwohl ihnen Abmahnungen ins Haus flattern könnten. Der Grund für dieses Verhalten ist, dass für viele Firmen ein paar Vertragsstrafen oder Ordnungsgelder kaum der Rede wert sind.

Laut Paziorek prüfe das Bundesjustizministerium daher derzeit, welche Änderungen der geltenden Rechtslage von Nöten seien. So hätte beispielsweise die Einführung eines Bußgeldtatbestandes gegenüber der derzeitigen Rechtslage den Vorteil, dass ein Bußgeld bereits beim ersten Verstoß verhängt werden könne, so Paziorek weiter. Bisher seien Sanktionen nur für Wiederholungstäter möglich.

Geprüft werde auch, ob die Widerrufsmöglichkeit auf Verträge, deren Bestellwert unter 200 Euro liegt, ausgedehnt werden könne - so könnten Verbraucher beispielsweise Zeitschriftenverträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen, erklärte Paziorek.

© 2007 förderland

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