Was genau ist die E-Bilanz?
E-Bilanz ist eine Abkürzung und steht für "elektronische Bilanzübermittlung". Dies bedeutet, die Unternehmenszahlen eines Geschäftsjahres werden nunmehr nicht postalisch an das Finanzamt gesandt, sondern elektronisch - also über das Internet. Ursprünglich hätte dieser Übertragungsweg bereits seit 2011 Realität sein sollen, doch damals protestierte die Wirtschaft so laut, dass die Politik den Einführungstermin verschob. Rechtsgrundlage hierfür ist §5b des Einkommenssteuergesetzes.
Vorteile der elektronischen Bilanzübermittlung
Die E-Bilanz bringt Ihnen im Optimalfall zwei Vorteile: Zum einen werden Fehlübertragungen sowie postalisch übermittelten und gespeicherten Daten (zum Beispiel durch die elektronische Steuererklärung) beseitigt. Auf diese Weise sparen Unternehmen und buchführungspflichtige Selbstständige viel Zeit und oft auch Ärger, weil die Datensätze im Finanzamt sofort zusammenpassen. Der zweite Vorteil ist ein Abbau der Bürokratie auf allen Seiten. Die Bilanzen müssen im Unternehmen nicht noch einmal gesondert für Steuer ausgedruckt und als Kopie abgelegt werden, sondern können direkt elektronisch gesichert werden. Zudem erinnern Sie die Programme zur Bilanzerstellung an fällige Termine. Versäumnisse bleiben so aus.
Nachteile der elektronischen Bilanzübermittlung
Es gibt aber auch eine Schattenseite: Das neue Verfahren bedeutet eine Herausforderung, auf die sich Unternehmen vorbereiten müssen. Die passende Software muss angeschafft, erlernt und gepflegt werden. Oft muss das ganze Bilanzierungssystem eines Hauses umgestellt werden. Für Existenzgründer steigt dadurch der Investitionsbedarf. Zudem gibt es bei der Erstbenutzung oft auch praktische Probleme. Um sich angemessen vorzubereiten, sollten deshalb insbesondere Existenzgründer auf bewährte Programme zurückgreifen und sich nicht scheuen, für die Eingewöhnungszeit auch extern Rat zu suchen.
Zudem empfiehlt sich die Lektüre von praxisnaher Fachliteratur. In dieser werden alltägliche Schwierigkeiten bereits ausgeräumt. Gerade Jungunternehmer sollten ihre gesamte Planung auf die elektronische Bilanzübermittlung zuschneiden und ihre sonstige Buchhaltung nach dieser Vorgabe strukturieren. Auch hierfür hilft der Expertenrat, den Sie direkt oder die richtige Fachliteratur erhalten können. Mit einem Besuch auf dem Blog von die Warenwirtschaft sind Sie immer auf den Laufenden was Steuer- und Gesetzesänderungen betrifft.
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