Förderfähig sind junge innovative Unternehmen, die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben. Außerdem müssen sie die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro) erfüllen und jünger als 10 Jahre sein.
Interessierte Unternehmen müssen sich spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe anmelden. Gleichzeitig muss ein Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme beim BAFA eingereicht werden. Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird dann mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam. Förderfähig sind die vom Messeveranstalter im Rahmen des Gemeinschaftsstandes in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Von diesen förderfähigen Kosten hat der Aussteller einen Eigenanteil von 20 bzw. 30 Prozent zu übernehmen. Hier finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner zur Bewerbung .
11 geförderte Unternehmen auf der imm cologne
Für 2013 ist neben anderen Leitmessen auch die internationale Einrichtungsmesse imm cologne in das Förderprogramm aufgenommen worden. In Köln präsentieren vom 14. bis 20. Januar 2013 mehr als 1.200 Unternehmen aus 60 Ländern über 100.000 Möbel und weitere Einrichtungsgegenstände mit großem Innovationspotential: Circa ein Drittel dieser Ausstellungsstücke sind absolute Neuheiten. Auch 11 vom BMWi geförderte Firmen werden auf der imm cologne in Halle 1 mit einem Gemeinschaftsstand ihre Produktneuheiten präsentieren.