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Die Pendlerpauschale

Pendlerpauschale aktuell (Deutschland)

1. Gesetzliche Grundlagen

Die Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) gilt für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, unabhängig vom Verkehrsmittel – ob Auto, ÖPNV, Fahrrad oder zu Fuß

2. Berechnungssätze 2025

Kilometerbereich  Pauschale pro km
1.–20. km 0,30 €
ab 21. km 0,38 €
  • Die Erhöhung auf 0,38 € ab dem 21. km gilt seit 2022 und wird bis mindestens Ende 2026 beibehalten
  • Ab 2026 ist zudem eine Vereinheitlichung geplant: 0,38 € bereits ab dem 1. km

3. Wer kann sie nutzen?

Alle steuerpflichtigen Personen, die regelmäßig eine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen:
Mitarbeitende, Selbst­ständige, Auszubildende, Studierende, Beamte sowie Minijobber, sofern sie keine Dienstreisen oder Homeoffice-Fahrten geltend machen

4. Berechnung Schritt für Schritt

  • Einfachstrecke nach kürzester Route ermitteln (oder regelmäßig günstiger genutzte Strecke).
  • Tagespauschale berechnen:
    • Beispiel: 25 km einfache Strecke → 20 km × 0,30 € + 5 km × 0,38 € = 7,90 €
  •         Jahreswert: Tagesbetrag × tatsächliche Arbeitstage (max. 220 Tage)

Deckelung: Wenn Sie kein eigenes Auto nutzen (z. B. ÖPNV, Fahrrad), liegt der Höchstbetrag bei 4.500 € pro Jahr. Bei Nutzung eines Pkw oder Dienstwagens ist keine Deckelung

5. Besondere Regelungen

  • Fahrgemeinschaften: Jeder Teilnehmer kann die Pauschale geltend machen  
  • Nachweis: Für PKW-Fahrer entfällt meist der Belegnachweis – Tank‑ und Werkstattbelege sollten jedoch aufbewahrt werden bei Fahrtenbuch oder Nutzungspauschale
  • ÖPNV-Fahrten: Kosten für Jobticket oder Fahrscheine können statt Pauschale geltend gemacht werden, wenn sie höher sind

6. Zukünftige Anpassungen ab 2026

  • Einheitssatz von 0,38 € pro km beginnt bereits ab dem ersten Kilometer
  • Die Mobilitätsprämie für Geringverdienende (2021–2026) bleibt bestehen.
  • Achtung: Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € jährlich bleibt ein Limit – die Pendlerpauschale wirkt nur, wenn Werbungskosten insgesamt diesen Betrag übersteigen

Beispielrechnung 2025, 30 km, 220 Arbeitstage

    20 km × 0,30 € × 220 Tage = 1.320 €

    10 km × 0,38 € × 220 Tage = 836 €

    Gesamtsumme = 2.156 € pro Jahr

Beispielrechnung 2025 4 Tage Woche

Fazit:

Die Pendlerpauschale ist auch 2025 ein starkes Werkzeug, um Fahrtkosten steuerlich anzusetzen – bis zu 4.500 € pro Jahr bei nicht-PKW-Nutzung, unbegrenzt bei PKW. Die ab 2022 geltende Steigerung ab dem 21. Kilometer auf 0,38 € bringt besonders bei längeren Pendelstrecken höhere Ersparnisse, und ab 2026 kommt ein einheitlicher Satz bereits ab dem ersten Kilometer.

Weitere Beispiele - Ausgangsdaten für die Berechnung

Einfache Pendelstrecke: 30 km

Sätze 2025:

        0,30 € je km für die ersten 20 km

        0,38 € je km ab dem 21. km

 Arbeitstage pro Jahr:

        4-Tage-Woche: ca. 176 Tage

        3-Tage-Woche: ca. 132 Tage

Beispiel 1: 4-Tage-Woche (30 km Pendelstrecke)

Berechnung Tagespauschale:

    20 km × 0,30 € = 6,00 €

    10 km × 0,38 € = 3,80 €

  • Gesamt pro Tag: 9,80 €

Jährliche Pauschale bei 176 Arbeitstagen:
9,80 € × 176 = 1.724,80 €

Beispiel 2: 3-Tage-Woche (30 km Pendelstrecke)

Tagespauschale: (wie oben) 9,80 €

Jährliche Pauschale bei 132 Arbeitstagen:
9,80 € × 132 = 1.293,60 €

Hinweis zur Deckelung

Die Pauschale ist nur bei Nutzung von ÖPNV, Fahrrad oder zu Fuß auf 4.500 € gedeckelt.
Wer mit dem eigenen Pkw fährt, kann den vollen Betrag absetzen, auch über 4.500 € hinaus.

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