Worauf es beim KFZ-Leasing ankommt


Kfz-Leasing (Auto-Leasing, Fahrzeug-Leasing)

Mit der Bezeichnung Kfz-Leasing sind spezielle Kfz-Leasing-Verträge gemeint. Großen Einfluss auf die Ausgestaltung des Leasing-Vertrags spielen hier die Nutzungsdauer, die erwartete Kilometer-Laufleistung, die angenommene Marktwertentwicklung und die Absichten des Leasing-Nehmers am Ende der Vertragslaufzeit (Vertragsverlängerung, Fahrzeugkauf oder -rückgabe).

Ein-Prozent-Regelung (beim Kfz-Leasing)

Wird ein Leasing-Fahrzeug sowohl betrieblich als auch privat genutzt, gibt es nur dann die Möglichkeit, die "Ein-Prozent-Regelung" anzuwenden, wenn der Anteil der betrieblichen Nutzung des Leasing-Fahrzeuges bei mehr als 50 Prozent liegt.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Flotten-Leasing

Größere Unternehmen können ihren Fuhrpark (mehr als 30 Fahrzeuge) im Paket leasen, ohne für jedes einzelne Fahrzeug einen eigenen Vertrag abschließen zu müssen. So lässt sich der verwaltungstechnische Aufwand für den Leasing-Nehmer beträchtlich reduzieren. Der Leasing-Nehmer kann dann mit dem Leasing-Geber einen Rahmenvertrag für das Flotten-Leasing abschließen.

Kfz-Leasing mit Andienungsrecht

Beim Kfz-Leasing gibt es bei Restwertverträgen auch die Möglichkeit, ein sog. Andienungsrecht zu vereinbaren. Aufgrund dieses Andienungsrechtes hat der Leasing-Geber die Möglichkeit vom Leasing-Nehmer am Ende der Vertragslaufzeit zu verlangen, dass er das Leasing-Fahrzeug zum kalkulierten Restwert kaufen muss, falls der tatsächliche Wert des Fahrzeuges unter diesem liegt.

Für den Leasing-Nehmer ist mit dem Andienungsrecht jedoch kein Anspruch verbunden, das Auto zu kaufen.

Kilometerabrechnungsvertrag (Kilometer-Leasing)

Bei dieser Vertragsform des Kfz-Leasings wird im Leasing-Vertrag eine Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs – gefahrene Kilometer – festgelegt. Liegt die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeuges darüber, muss der Leasing-Nehmer einen Ausgleich-  zu einem vertraglich vereinbarten Satz pro gefahrenem Kilometer - dafür zahlen. Liegt sie dagegen darunter, erhält der Leasing-Nehmer vom Leasing-Geber eine Ausgleichszahlung.

Bei dieser Vertragsform fallen für den Leasing-Nehmer neben den Leasing-Gebühren, nur dann weitere Kosten an, wenn er die vorgegebene Laufleistung überschreitet.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit muss der Leasing-Nehmer das Fahrzeug in betriebs- und verkehrssicherem Zustand an den Leasing-Geber zurückgeben. Der Zustand muss dabei dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entsprechen.

Vor Vertragsschluss sollte die Höhe der Laufleistung und die Kosten pro zusätzlich gefahrenem Kilometer mit anderen Anbietern verglichen werden. Zudem sollte der Ausgleichssatz für zuwenig gefahrene Kilometer genauso hoch sein wie der für zuviel gefahrene.

Leasing

Beim Leasing überlässt der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer einen Leasing-Gegenstand zur Nutzung. Hierfür hat der Leasing-Nehmer ein vereinbartes Entgelt in Form einer monatlichen Leasing-Rate zu bezahlen. In der Regel bleibt der Leasing-Geber rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer dieses Leasing-Gutes und nimmt den Gegenstand in seine Bilanz auf. Nach Ablauf des Leasing-Vertrages geht der Gegenstand wieder an den Leasing-Geber zurück oder kann vom Leasing-Nehmer oder einem Dritten käuflich erworben werden.

Die wohl bekannteste und am häufigsten verwendete Leasing-Form ist das Kfz-Leasing.

Restwertvertrag (Restwert-Leasing)

Beim Kfz-Leasing gibt es verschiedene Vertragsformen, die zwischen Leasing-Nehmer und Leasing-Geber geschlossen werden können. Einer davon ist der Restwertvertrag.

Bei einem Restwertvertrag besteht das Leasing-Entgelt des Leasing-Gebers aus drei Komponenten:

  • Sonderzahlung bei Vertragsbeginn (falls vereinbart)
  • anfallende Leasing-Raten
  • kalkulierter Restwert

Der kalkulierte Restwert des Leasing-Fahrzeuges wird im Leasing-Vertrag festgehalten und bei Vertragsende mit dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges verrechnet. Ist der tatsächliche Restwert geringer als der kalkulierte, muss der Leasing-Nehmer dem Leasing-Geber die Differenz bezahlen.

Ist der tatsächliche Restwert des Fahrzeugs dagegen höher als der kalkulierte, bekommt der Leasing-Nehmer 75 Prozent vom Mehrerlös. Schließt der Leasing-Nehmer einen neuen Leasing-Vertrag ab, erhält er oftmals auch die restlichen 25 Prozent als Gutschrift.

Der Leasing-Nehmer trägt bei dieser Vertragsform also das sog. "Restwertrisiko". Das bedeutet, dass die Unsicherheit, ob der Restwert des Fahrzeuges realisiert werden kann, beim Leasing-Nehmer liegt.

Nachrichten und Interviews zu Kfz-Leasing

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt