K. Limited

2. Die Organe einer Limited

Eine Ltd. kann sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen gegründet und geleitet werden. Dabei gilt es insgesamt drei Positionen zu besetzen.

  • Shareholder (Aktionär, Gesellschafter)
  • Director (Geschäftsführer)
  • Company Secretary (Gesellschaftssekretär)

 

Um einen Limited zu gründen, benötigt man mindestens einen Gesellschafter, der wiederum mindestens einen Geschäftsführer beruft. Es besteht die Möglichkeit, dass eine Person beide Positionen innehat. Der Company Secretary wird ebenfalls von den Gesellschaftern berufen. Er ist wie ein Verwalter innerhalb der Firma zu betrachten. Er übernimmt die Kommunikation mit den englischen Behörden und fasst die in England notwendigen Geschäftsabschlüsse.

 

Ein Director kann nicht gleichzeitig Secretary sein. Das bedeutet, dass mindestens zwei Personen notwendig sind um die drei notwendigen Posten zu besetzen. Es besteht dabei die Möglichkeit, diese Posten durch die Vermittlung einer Agentur gegen Gebühr besetzen zu lassen. Somit reicht eine Person zur Gründung einer Limited aus.

 

a. Shareholder (Aktionär, Gesellschafter)

 

Die Gründung der Ltd. kann mit einem einzigen Aktionär erfolgen. Bei der Gründung zeichnet dieser eine gewisse Anzahl von Aktien, die er übernehmen möchte. Nach der Registrierung der Gesellschaft beim Handelsregister gibt die Gesellschaft die Aktie(n) an den Zeichner der Aktie(n) aus.

 

b. Director (Geschäftsführer)

 

Der Director ist der gesetzliche Stellvertreter einer im englischen Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Die Position setzt keine formale Qualifikation voraus. Der Director ist für alle geschäftlichen Tätigkeiten, die im Namen der Firma getätigt werden, verantwortlich und hat dabei die Interessen der Firma zu vertreten. Es ist erlaubt, dass der Director eine juristische Person (also eine weitere Firma) ist.

 

Der Director ist persönlich gegenüber dem Companies House (englisches Handelsregister) dafür verantwortlich, dass die notwendigen Dokumente termingerecht erstellt und eingereicht werden. Dazu gehören insbesondere

  • Die Jahresbilanz der Limited (Annual Accounts)
  • Der Jahresbericht (Annual Return)
  • Informationen über neue Directors bzw. Secretaries
  • Informationen über eine Änderung des Registered Office

 

Die Arbeit von Director und Secretary wird in England durch die weite Verbreitung von Formularen im Umgang mit den Behörden sehr erleichtert.

 

Die Verletzung formaler Pflichten wird in England deutlich schneller und härter geahndet, als dies Deutschland der Fall ist. Es können schnell Geldstrafen bis zu 1.000 Pfund erlassen werden. Die Verantwortung für das termingerechte Einreichen der Dokumente liegt alleine beim Director und kann nicht übertragen werden. Es ist daher wichtig, dass der Director eine zuverlässige Person ist und sich selbst auch zuverlässige Partner auswählt.

 

Es gibt hier auch die Möglichkeit, eine Agentur mit einzubeziehen, die entweder an die Abgabe der Dokumente erinnert oder sie sogar vorbereitet, so dass sie nur noch unterschrieben werden müssen.

 

c. Company Secretary (Gesellschaftssekretär) 

 

Die Stelle des Secretary ist eine Besonderheit des englischen Gesellschaftsrechts. Sie dient als Bindeglied zwischen der Limited und dem Handelsregister.

 

Ihm obliegt die Verwaltung der Gesellschaft, wie z.B. die pünktliche Zusendung der verschiedenen Beschlüsse und Formblätter an das Handelsregister, das Führen der vorgeschriebenen Firmenregister etc. Der Secretary empfängt die behördliche Post. Der Secretary sollte mit dem englischen Gesellschaftsrecht vertraut sein, da es dutzende verschiedener Formulare und Bestimmungen gibt, die berücksichtigt werden müssen. Daher ist es sinnvoll einen erfahrenen Secretary auszuwählen, der auch seinen Geschäftssitz in England hat. Hierfür bieten sich oftmals Anwalts- oder Steuerberatungsbüros in England an. Anbieter für Limited-Gründungen bieten oftmals auch den Service an, ein solches Büro zu vermitteln. Dem Secretary obliegen folgende Aufgaben

  • Führung der Gesellschaftsregister
  • Vorbereitung der Steuerformulare
  • Einreichung von Gesellschaftsformularen und Beschlüssen
  • Bereithaltung der Gesellschaftsunterlagen im registered office

 

Der Secretary hat keinerlei besondere Rechte innerhalb der Firma und kann ebenfalls eine juristische Person sein.

 

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