<< Themensammlung Patentamt

Firmennamen

Firmennamen sind keine Schutzrechte, können aber auch geschützt sein. Zunächst automatisch durch die Eintragung ins Handelsregister. Dieser Name (oder ein zum Verwechseln ähnlicher) darf daraufhin im selben Amtgerichtsbezirk und hier in derselben Branche nicht noch einmal verwendet werden. Geschieht dies dennoch, so greifen die älteren Kennzeichenrechte. Firmennamen können zusätzlich als Marken angemeldet werden. Achtung: Markenrechte können sich häufig gegen Namensrechte durchsetzen. 

Schutzdauer
Bis zur Löschung des Firmennamens aus dem Handelsregister beziehungsweise wie Marken. 

Prüfung
Die Prüfung durch das Handelsregister ist lediglich eine "Vor-Ort-Prüfung" auf Namensgleichheit. Ähnliche beziehungsweise allzu ähnliche Varianten (eine Beurteilung sollte im Zweifelsfalle von einem Experten getroffen werden) bleiben also unberücksichtigt. Außerdem ist die Prüfung der IHK regional begrenzt. Eine Überprüfung auf ältere deutsche, europäische und internationale Marken ist also unbedingt zu empfehlen. 

Kosten
Eintragung ins Handelsregister: zwischen 75 und 1.500 Euro (je nach Umfang der notwendigen Veröffentlichung zum Beispiel in einer Tageszeitung). Ausführliche Infos dazu gibt es in der Kostenordnung. Hinzu kommen noch die Kosten für den Notar. (Stand 2012)

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt