Vorteile und Risiken des Franchisings

Vorteile des Franchising
Aus Sicht des Franchise-Gebers eröffnet das Franchising eine lukrative und risikoarme Ausweitung des Vertriebes seiner Waren oder Dienstleistungen.

Die Übernahme eines erfolgserprobten Unternehmenskonzeptes ermöglicht dem Franchise-Nehmer wiederum eine weniger riskante Existenzgründung, da der Franchise-Nehmer auf die Erfahrungen und das Know-how des Franchise-Gebers sowie die Vorteile eines größeren Unternehmensverbundes zurückgreifen kann.

Franchising ermöglicht es dem Franchise-Geber, nach einer Marktanalyse seine Geschäftsidee ohne den intensiven Einsatz von angestelltem Personal und größerem Eigenkapital auf den Markt zu bringen. Das den einzelnen Franchise-Nehmern von ihm zur Verfügung gestellte Know-how verschafft ihm - bei geringem unternehmerischen Risiko - eine regelmäßige und dauerhafte Einnahmequelle in Form von Eintrittsgebühren und - regelmäßigen, aber nicht notwendigen - monatlichen, umsatzabhängigen Franchise-Gebühren.

Bis zur Marktsättigung können die Einnahmen durch weitere Verträge mit investierenden Franchise-Nehmern wesentlich schneller gesteigert werden, als dies der Franchise-Geber aus eigener Kraft leisten könnte. Je mehr Franchise-Partner gewonnen werden, desto zügiger werden die Anfangsinvestitionen bei nur geringfügig steigenden Kosten refinanziert. Die Erprobung seines unternehmerischen Konzeptes an verschiedenen Standorten diversifiziert das Risiko und erleichtert dem Franchise-Geber die schnelle und kundengerechte Produktanpassung.

Der Franchise-Nehmer darf sich dagegen, soweit es sich um seriöse und erfolgreiche Franchise-Systeme handelt, auf ein durchdachtes Konzept verlassen und kann sich bei vergleichsweise risikoarmer Existenzgründung vollständig auf die Führung des konkreten Geschäftes vor Ort konzentrieren, ohne für die Produktentwicklung und das Marketing eigenen Ressourcen investieren zu müssen.

Er profitiert aber gleichwohl von den Vorteilen eines größeren Unternehmensverbundes und dem gemeinsamen Außenauftritt des Franchise-Systems. Die Nutzung einer eingeführten Marke, insbesondere die Sogwirkung bei bekannten Marken des Franchise-Systems sowie die entstehenden Synergieeffekte, bspw. Einkaufsvorteile der Partner des Franchise-Systems usw., erleichtern dem Franchise-Nehmer den Markteintritt und verschaffen ihm eine gute Ausgangsposition im Verhältnis zur vorhandenen Konkurrenz. Für auftretende Probleme hat er bei seriösen Systemen mit dem Franchise-Geber einen kompetenten Ansprechpartner, der selber an einer effektiven und schnellen Problemlösung interessiert ist und dem Franchise-Nehmer daher fortlaufend Beratungs- und Unterstützungsleistungen gegenüber den Franchise-Nehmern anbietet.

 

Risiken für Franchise-Nehmer
Das zentrale Problem des Franchisings besteht darin, dass der angehende Franchise-Nehmer auf die Angaben des Franchise-Gebers zur Rentabilität des Systems vertrauen muss, da nur dem Franchise-Geber die betreffenden Informationen vorliegen. Leider erweisen sich allzu oft die Modellrechnungen der Franchise-Geber als geschönt. Dem Franchise-Nehmer, der mit Abschluss des Vertrages weit reichende finanzielle Verpflichtungen eingegangen ist und sich meist für mehrere Jahre vertraglich gebunden hat, droht bei unrentablen Franchise-Outlets im ungünstigsten Fall der wirtschaftliche Ruin. 

Risiken ergeben sich auch aus dem Umstand, dass Franchise-Nehmer im Normalfall nicht auf die üblichen Möglichkeiten der Krisenabwendung zurückgreifen können. Der "Einzelunternehmer" kann sein Unternehmenskonzept den veränderten Marktbedingungen anpassen. Es ist seine Entscheidung, ob er den Standort, sein Sortiment oder seine Dienstleistungen ändert. Ihm steht es frei, Dritten Beteiligungsrechte zum Zwecke der Finanzierung einzuräumen oder sein Unternehmen zu veräußern. Für derartige Sanierungskonzepte benötigt der Franchise-Nehmer dagegen regelmäßig die Zustimmung des Franchise-Gebers.

In rechtlicher Hinsicht enthalten Franchise-Verträge vielfach Klauseln, die die Rechtsposition des Franchise-Nehmers unbillig benachteiligen (z.B. unangemessene Haftungsregelungen, verdeckte finanzielle Verpflichtungen des Franchise-Nehmers, nachvertragliche Wettbewerbsverbote, willkürliche Änderungsvorbehalte des Franchise-Gebers etc.). Aus diesem Grund ist eine anwaltliche Prüfung vor Abschluss des Vertrages wichtig.

Auch der "erfolgreiche" Franchise-Nehmer erlebt nicht selten bei Vertragsende eine böse Überraschung: der Franchise-Geber lehnt die Weiterführung des nach vielen Jahren mühsam aufgebauten Geschäftsbetriebes durch den Franchise-Nehmer ab oder knüpft die Fortführung an unangemessene Bedingungen, um den vom Franchise-Nehmer aufgebauten Standort gewinnbringend an einen Dritten  bzw. an einen neuen Franchise-Nehmer zu veräußern oder selbst zu übernehmen. Diese Situation wird verschärft, wenn der Franchise-Geber zugleich Vermieter der betreffenden Gewerberäume ist.

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