Vertikalkooperatives Vertragsverhältnis

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Franchise-Systeme sind in der Regel immer vertikal-kooperative Vertragsverhältnisse, bei denen die Vertragspartner nicht auf einer Ebene gleichgestellt sind. Der Franchise-Geber hat gegenüber den Franchise-Nehmer eine gewisse Weisungs- und Kontrollbefugnis, die ihm die Kontrolle der im Franchise-Vertrag vereinbarten Rechte und Pflichten ermöglicht.


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