Verdeckte Franchise-Gebühren
Wenn der Franchise-Geber im Rahmen der Warenbelieferungen an einer Handelsspanne verdient, so spricht man von verdeckten Franchise-Gebühren. Die Vergütung des Franchise-Gebers ist dann nicht dem Franchise-Vertrag zu entnehmen, sondern sie ergibt sich im Rahmen des Warenhandels mit den Franchise-Nehmern.