Gebietsschutz

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Mit dem Gebietsschutz sichert der Franchise-Geber seinem Franchise-Nehmer ein Gebiet zu, in dem kein weiterer Franchise-Nehmer aus dem gleichen Franchise-System vertreten ist und auch zukünftig nicht vertreten sein wird.

 

Die Zusicherung eines Gebietsschutzes ist nicht verpflichtend, der Franchise-Geber ist also nicht verpflichtet, dem Franchise-Nehmer eine Alleinstellung in einem bestimmten Gebiet zu garantieren. Wird aber Gebietschutz vereinbart, muss dies auch im Franchise-Vertrag festgehalten werden.

 

Wird Gebietsschutz zwischen den Parteien vereinbart, so verpflichtet sich der Franchise-Nehmer damit auch, das gesamte Gebiet zu bearbeiten.

 


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