Eigenkapital
Als Eigenkapital werden Mittel bezeichnet, die von einem oder mehreren (Mit-) Eigentümern in ein Unternehmen eingebracht werden. Dabei kann die Einbringung in Form von Bargeld bzw. Sparguthaben oder in Form einer Sacheinlage sowie in Form von Eigenleistungen (z.B. Renovierungsarbeiten) erfolgen.
In der Regel wird Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Es berechtigt die betreffende Person zur Teilhabe am Unternehmensgewinn, verpflichtet sie jedoch auch zur Übernahme von Verlusten. Des Weiteren berechtigt es die einbringende Person in der Regel, bei Unternehmensentscheidungen zumindest ein Mitspracherecht zu haben.