Betriebsführungspflicht
Als Betriebsführungspflicht wird die franchiserechtliche Variante der Absatzförderungspflicht bezeichnet. Der Franchise-Nehmer ist nicht nur dazu verpflichtet, nach Kräften den Absatz an Waren und Dienstleistungen zu fördern, sondern er muß dies in Form der Führung eines Systembetriebes tun. Betriebsführungspflicht bedeutet: Der Franchise-Nehmer ist verpflichtet, während der Laufzeit seines Vetrages seinen Systembetrieb ununterbrochen aufrecht zu erhalten. Der Franchise-Nehmer ist der Betriebsführungspflicht auch dann unterworfen, wenn er mit seinem Systembetrieb keinen Gewinn erwirtschaften kann.