Allgemeines zum Franchise-Vertrag

Der Franchise-Vertrag regelt alle Rechte und Pflichten der Systempartner und ist deshalb genauestens unter die Lupe zu nehmen. Bevor es zur Unterschrift kommt, sollten Sie den Vertrag gewissenhaft studieren und am besten einem Rechtsanwalt zur Prüfung vorlegen.

 

Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass der Begriff des „Franchising“ nicht geschützt ist. Dadurch dürfen rechtlich gesehen die verschiedensten Kooperationsformen den Namen Franchising tragen, selbst wenn den Partnern nicht die Rechte gegeben und die Pflichten auferlegt  werden, die der Begriff mit sich bringt.

Nicht überall wo Franchising drauf steht, ist auch Franchising drin!

 

Dadurch ist es sinnvoll, schon bei der ersten Kontaktaufnahme einen Mustervertrag anzufordern und diesen in Ruhe durchzuarbeiten. Rechte und Pflichten der Systempartner müssen eindeutig definiert sein und es dürfen keine Fragen offen bleiben.

 

Des Weiteren ist es wichtig, auch Nebenabreden, die unter beiderseitigem Einverständnis getroffen wurden, schriftlich im Franchise-Vertrag festzuhalten. Achten Sie ferner darauf, dass der Vertrag eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren nicht unterschreitet und die Option auf Verlängerung der Zusammenarbeit vertraglich geregelt ist.

 

Da der Erhalt von Fördermittel in der Regel an bestimmte Standards (Mindestlaufzeit, Art der Vertragsstrafen etc.) gebunden ist, sollten Sie sich Informationen bei den jeweiligen Förderinstituten einholen, welche Voraussetzungen zur Förderung erfüllt werden müssen. (Informationen zu Fördermitteln erhalten Sie <link http: www.foerderland.de _blank>hier.)

 

Wie schon angedeutet, sollte ein Rechtsanwalt mit Erfahrungen im Bereich des Franchising den Vertrag prüfen. Sie können so eher vermeiden, dass sich im Vertrag Formulierungen verbergen, die Ihnen zum Nachteil werden können.

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