A. Allgemeines zum Markenschutz


Eine starke, bereits etablierte Marke bietet in Zeiten, in denen Produkte und Dienstleistungen immer austauschbarer werden, einen herausragenden Marketing- und Wettbewerbsvorteil. Bekannte Marken oder Markenprodukte sind jedermann ein Begriff und stellen folglich einen markanten Orientierungspunkt in der Flut der miteinander konkurrierenden Angebote dar.


Die Marke zählt zu den gewerblichen Schutzrechten und gewinnt vor dem Hintergrund der Globalisierung eine besondere Bedeutung auch über den nationalen Grenzen hinaus. Sie kann die Eigenschaften eines Produktes ausdrücken und die unterschiedlichsten Werbebotschaften transportieren.


Die Wirkung einer Marke geht im Einzelfall jedoch noch weiter, da sie jenseits von einem Produkt- oder Unternehmensbezug ein bestimmtes Image verkörpern kann. Vielfach ist die Marke sogar mit dem guten Ruf eines Produktes oder des dahinter stehenden Unternehmens gleichzusetzen.

Die Bedeutung des Aufbaus einer Marke und eines Markenschutzes beim Franchising zeigt sich bereits daran, dass sich bekannt Franchise-Systeme immer wieder gegen die Nachahmung ihrer Marke bzw. dem Gebrauch von Bestandteilen ihrer Marke währen müssen. Als Beispiel hierzu sollen nur die Prozesse von Mc Donald´s gegen McShirt (OLG München, Urteil vom 22. September 1994, MDR 1995, 817 f.) und gegen MacDog (BGH, Urteil vom 30. April 1998, GRUR 1999, 161 ff.) genannt werden.

Marken im Markt sind unternehmerische Leistungen und das "Markenrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Systems eines unverfälschten Wettbewerbs". Daher gehört für einen Franchise-Nehmer zu den wesentlichen Vorteilen an einem Franchise-System auch die Partizipation an den Schutzrechten, d.h. insbesondere an der Marke.

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