<< Themensammlung Mittelstand

Ratgeber: Insolventes Unternehmen kann saniert werden

Das Unternehmen in der Insolvenz – was nun passiert

Ein Insolvenzverfahren muss heute nicht das Aus bedeuten – ein Unternehmen in der Insolvenz kann saniert und für den wirtschaftlichen Neuanfang vorbereitet werden.

Das Unternehmen in der Insolvenz © Markus Bormann - Fotolia.com

Oft baut sich die Krise schleichend auf

Klassische Warnsignale wie rückläufige Umsätze, Verluste und Belastungen durch Fehlinvestitionen werden zu lange ignoriert – die Nachricht der Insolvenz kommt dann als Schock. Sobald eine Insolvenz droht, sollten Unternehmer und Unternehmensvertreter möglichst früh mit Insolvenzexperten sprechen. Denn heute kann die Insolvenz durchaus ein Weg sein, um ein angeschlagenes Unternehmen zu retten.

Ist eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) erst einmal zahlungsunfähig und/oder überschuldet, dann ist der Gang zum Gericht unausweichlich. Dort wird ein Insolvenzantrag gestellt und gegebenenfalls ein Insolvenzverfahren eröffnet mit dem Ziel, die Forderungen der Gläubiger zu sichern und, falls möglich, eine Perspektive für das Unternehmen aufzuzeigen.

Arbeitnehmer sehen in dieser Phase ihre Arbeitsplätze akut gefährdet:

Für sie wird sich erst in Insolvenzverfahren entscheiden, ob die Arbeitsplätze gerettet werden können, und wenn ja, wie viele. Der Betriebsrat wird auf jeden Fall in das Insolvenzverfahren eingebunden, und für die Dauer des Insolvenzverfahrens werden die Gehälter weitergezahlt.

Die Gläubiger des Unternehmens – also alle Lieferanten, Kunden, Banken, Dienstleister und Geschäftspartner, denen das Unternehmen Geld schuldet – haben im Insolvenzverfahren eine zentrale Position:

Sie bestimmen zum Beispiel über den Gläubigerausschuss maßgeblich das Verfahren. Gläubiger wissen in dieser Situation nicht, ob sie ihr Geld zurückerhalten werden. Sowohl bei der Liquidation als auch im Fall einer Weiterführung des Unternehmens müssen sie meist auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten.

Als ersten Schritt bestellt der Gläubigerausschuss einen Insolvenzverwalter, der das Insolvenzverfahren führt und die Verantwortung im Unternehmen übernimmt. Das Insolvenzverfahren wurde in den vergangenen Jahren modernisiert und gestrafft. Die neue Insolvenzordnung von 1999 und vor allem das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen “ (ESUG) von 2012 enthalten nun zahlreiche Instrumente für die Weiterführung des insolventen Unternehmens, darunter das Insolvenzplanverfahren.

Mit Hilfe des Insolvenzplans kann das Unternehmen restrukturiert, entschuldet oder für den Verkauf vorbereitet werden. Oft sind diese Maßnahmen ausreichend, um das Unternehmen aus der Krise zu führen. Mehr über die Aufgaben des Insolvenzverwalters und über die Chancen eines Insolvenzplanverfahrens erfahren Sie auch hier bei Experten zum Thema Insolvenzrecht.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Insolvenz haben wir für Sie zusammengefasst.

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt