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Förderung von beruflichen Weiterbildungen

Unternehmen, die lieber auf die Weiterbildung eines bewährten Mitarbeiters setzen als auf dem Markt nach neuen Fachkräften zu suchen, können sich von der Agentur für Arbeit fördern lassen. Wie eine solche Förderung für berufliche Weiterbildungen aussieht, erfahren Sie hier.


Das Programm WeGebAU (heute: QCG)

Hinter der Abkürzung WeGebAU verbirgt sich der Titel „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“. Früher war es ein Programm der Agentur für Arbeit, das berufliche Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Mitarbeitern in kleinen und mittleren Betrieben förderte.

Seit dem Jahr 2019 hat das Programm eine neue Bezeichnung. Statt WeGebAU wird diese Förderung mittlerweile Qualifizierungschancengesetz (QCG) genannt. Mit der Veränderung des Namens ging eine Ausweitung der förderungsfähigen Zielgruppen einher: Nun können auch Weiterbildungen für Arbeitnehmer gefördert werden, die höherqualifiziert bzw. jünger sind.

Trotz des neuen Namens bleibt das Ziel dieser Förderung weiterhin unverändert: Es soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken, vor Arbeitslosigkeit schützen und vorhandene Arbeitsbeziehungen stärken.

Höhe der Förderung

Besonders kleine und mittelständische Unternehmen profitieren vom QCG, denn es gilt: Je weniger Mitarbeitende Sie beschäftigen, desto höher ist der Förderungsanteil. Nachfolgend sehen Sie eine Übersicht zur Förderungshöhe:

Große Unternehmen (>2.500 Mitarbeiter)
Übernahme Lehrgangskosten: bis zu 15%
Übernahme Arbeitsentgelt: bis zu 25%

Größere Unternehmen (>250 Mitarbeiter)
Übernahme Lehrgangskosten: bis zu 25%
Übernahme Arbeitsentgelt: bis zu 25%

Kleine und mittlere Unternehmen (<250 Mitarbeiter)
Übernahme Lehrgangskosten: bis zu 50%
Übernahme Arbeitsentgelt: bis zu 50%

Kleinstunternehmen (<50 Mitarbeiter)
Übernahme Lehrgangskosten: bis zu 100%
Übernahme Arbeitsentgelt: bis zu 75%

Demnach können sich Mitarbeitende in Kleinstunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen für 0 Euro weiterbilden lassen.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Voraussetzung für eine Förderung ist in jedem Fall ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis, das auch für die Zeit der Maßnahme bestehen bleibt. Wie oben beschrieben, spielt auch die Größe des Unternehmens eine Rolle dabei, wie hoch die Förderung letztendlich ausfallen wird.

Außerdem ist zu beachten, dass nicht jede beliebige Weiterbildung förderfähig ist. Um eine Förderung zu erhalten, muss die Weiterbildungsmaßnahme:

  • zu einer anerkannten beruflichen Qualifizierung führen
    (z.B. SAP-Kurse oder Gabelstaplerlehrgänge)
  • die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vertiefen oder erneuern
  • länger als vier Wochen dauern
  • mehr als 120 Stunden umfassen
  • von einem AZAV-zertifizierten Anbieter durchgeführt werden

Beispiel 1

Ein Logistikunternehmen mit 500 Mitarbeitern beschäftigt einen ungelernten Lagerarbeiter seit 5 Jahren. Es benötigt einen neuen Disponenten. Der Mitarbeiter wird zu diesem Zweck auf eine externe Schulung geschickt, die ein halbes Jahr dauert. Dort wird er zur Fachkraft für Lagerlogistik ausgebildet. Die Firma übernimmt dabei die Hälfte der Kosten. Die zuständige Agentur für Arbeit beteiligt sich an den Kosten der Umschulung mit einer Förderung im Sinne des QCG. Der Mitarbeiter erhält während der Umschulung sein altes Gehalt weiter.

Beispiel 2

Eine ungelernte Pflegehelferin arbeitet seit drei Jahren in einem Seniorenheim. Dieses möchte die Mitarbeiterin gerne als Fachkraft weiterbeschäftigen. Ein externer Bildungsträger bietet eine Weiterbildung zur Pflegefachkraft an, die ein Jahr dauert und in Teilzeit erfolgt. Die Mitarbeiterin wird in diesem Jahr für die Ausbildung freigestellt, arbeitet aber weiterhin halbtags im Heim und bezieht ihr Gehalt. Die Agentur für Arbeit genehmigt eine Förderung der beruflichen Weiterbildung, da die Arbeitnehmerin keine abgeschlossene Berufsausbildung hat und das Heim nur 200 Mitarbeiter beschäftigt.

Geförderte Weiterbildungen an der Social Media Akademie

Die Social Media Akademie ist ein AZAV-zertifizierter Anbieter für Mitarbeiter Weiterbildungen im digitalen Marketing, die über das QCG gefördert werden können! Folgende förderungsfähigen Weiterbildungen stehen Ihnen zur Auswahl:

Sie sind an einer der genannten Weiterbildungen interessiert? Das Team der Social Media Akademie berät Sie gern und unterstützt Sie bei dem Ausfüllen des Förderungsantrags für die Agentur für Arbeit. Im Anschluss prüft die Arbeitsagentur, ob Sie bzw. Ihre Mitarbeitenden die Voraussetzungen für die Förderung des QCG erfüllen. Wird Ihr Antrag genehmigt, kann das Team der Social Media Akademie den Start Ihrer geförderten Weiterbildung in die Wege leiten.

Für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rahmen des QCG steht Ihnen auch Ihre örtliche Agentur für Arbeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

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