geringfügig Beschäftigte
Nachrichten, Interviews & Fachbeiträge zum Thema geringfügig Beschäftigte

Mit Minijobs Sozialversicherung sparen
Sparen Sie einiges an Sozialversicherungsbeiträgen über kurzfristige Beschäftigungen: Diese sind nämlich sozialversicherungsfrei. Eine kurzfristige Beschäftigung ist auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt und vor allem für Saisonarbeiten verlockend.

Haben Aushilfen haben keine Rechte?
Dass Aushilfen nicht zu den Arbeitnehmern zu zählen sind, kann ein kostspieliger Irrtum werden. Verständlich ist das Denken schon, gelten doch einige sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei geringfügig Beschäftigten.