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Insolvenz

Der Insolvenz-Buy-out

"Die Insolvenz ist das beste Instrument zu ihrer Vermeidung". Zumindest für kleinere Unternehmen trifft diese Erkenntnis überwiegend zu; wenn sie aber wirklich nicht zu vermeiden ist, dann sollte die Möglichkeit eines Insolvenz-Buy-out detailliert geprüft werden. Was das ist und wie es geht, lesen Sie in diesem Beitrag. 

 

Mit der Insolvenz-Reform des Jahres 2012 wurde u.a. das ‚Schutzschirm-Ver­fahren’ in die Insolvenz-Ordnung aufgenommen, das dem Unternehmen die Möglichkeit einräumt, die Zahlung auf seine Verbindlichkeiten für 3 Monate auszusetzen.

Wegen des sehr aufwändigen Verfahrens ist für kleinere Unternehmen der Verkauf an eine Fortführungs-Gesellschaft aber oft die bessere Lösung. Dieser Weg ist einfacher, die Insolvenzphase wird erheblich schneller erledigt und er kann für einen kompletten Neubeginn des Unternehmens genutzt werden. Einem solchen Buy-out wird ein Insolvenzverwalter auch zustimmen, wenn das gesamte Konzept detailliert vorbereitet wurde.

1.    Der Insolvenz-Buy-out

Im Folgenden soll das Konzept kurz skizziert werden.

Das Ziel:

Aus dem zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmen soll mit Hilfe des Insolvenz-Verfahrens ein neues schlankes und zukunftsfähiges Unternehmen entstehen, das von allen Verbindlichkeiten und Alt-Lasten befreit ist. Dabei sollen auch alle Optimierungen bei Miet- und Leasingkosten und auch bei Personalkosten genutzt werden.

Die Fortführungs-Gesellschaft:

Noch vor Einleitung der Insolvenz wird eine Fortführungs-Gesellschaft gegründet, die alle für die Weiterführung des operativen Geschäftes benötigten Assets – einschließlich des Kundenstammens – vom Insolvenz-Verwalter erwirbt. Inhaber des neuen Unternehmens kann auch der alte Inhaber sein, womit er sein eigenes Unternehmen aus der Insolvenz zurückkauft.

Der Vertrag:

Das wesentliche Instrument des Insolvenz-Buy-out ist der Kaufvertrag, der vom Insolvenz-Verwalter nach der Eröffnung des Verfahrens abgeschlossen wird. Dabei werden nur die Teile des Betriebs-Vermögens gekauft, die tatsächlich benötigt werden. Der Kaufpreis dafür orientiert sich am sog. ,Zerschlagungswert‘, ist also äußerst niedrig. Leasing- und Mietverträge enden in der Insolvenz und können von der Fortführungs-Gesellschaft neu verhandelt und damit deutlich günstiger fortgesetzt werden.

Der Zeitplan:

Mit entscheidend für den Erfolg ist der Zeitplan, da der insolvenzbedingte Umsatzeinbruch das grösste Problem bei jedem Neubeginn aus einer Insolvenz ist. Es ist ohne weiteres möglich, die Phase der vorläufigen Insolvenz-Verwaltung auf wenige Wochen zu beschränken, um das Unternehmen anschliessend unmittelbar nach der Eröffnung des Verfahrens durch den vorbereiteten Vertrag zu erwerben. In unserer Praxis haben wir bei einem kleineren Unternehmen den Erwerb nach nur 2 Wochen durchgeführt.

Die Finanzierung:

Der Buy-out erfordert Kapital zur Finanzierung der Anlaufkosten sowie zur Ablöse des benötigten Betriebs-Vermögens. Da aber sämtliche Verbindlichkeiten ,abgeschrieben‘ werden und ein eingeführtes gut kalkulierbares Geschäft fortgeführt wird, gelingt die Finanzierung regelmäßig.

Sind all diese Vorbereitungsarbeiten erledigt, kann der Insolvenzantrag gestellt werden.

2.    Das Insolvenz-Verfahren

Ist die Vorbereitung des Buy-out schon vor Verfahrensbeginn abgeschlossen, sollte das Verfahren folgenden Verlauf nehmen.

Das Antrags-Verfahren:

Bereits im Insolvenz-Antrag sollte sinnvollerweise das Ziel des Verfahrens kurz skizziert werden, so dass bereits im ersten Gespräch mit dem zukünftigen Insolvenzverwalter die wesentlichen Punkte der Fortführungs-Konzeption konkret besprochen werden. Dabei kommt es entscheidend darauf an, den Verwalter vom Sinn des Verfahrens und von den daraus resultierenden Vorteilen  - auch für ihn – zu überzeugen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter:

Auch nach der Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ist der Unternehmer noch ‚Herr im Haus’. Er kann seine Geschäfte selbst führen, braucht weder Verbindlichkeiten noch Personalkosten zu bezahlen und unterliegt lediglich einer Kontrolle durch den vorläufigen Verwalter. Wichtig ist, dass das operative Geschäft so normal wie möglich fortgeführt werden kann, damit es den insolvenztypischen Umsatzeinbruch nicht gibt.

Die Eröffnung:

Nach dem Eröffnungsbeschluss sollte der Kaufvertrag so schnell wie möglich abgeschlossen werden. In der Praxis bemühen wir uns darum, bereits den Kaufvertrag am Tag der Eröffnung abzuschließen, da wir ihn in der Zeit davor mit dem Insolvenzverwalter detailliert besprechen können. Mit Abschluss des Vertrages wird die Auffang- oder Fortführungsgesellschaft aktiv, die Insolvenz hat damit auf das operative Geschäft keinen Einfluss mehr und der Neu-Start ist vollzogen.

3.    Die Vorteile

Gelingt der Buy-out, bringt er dem Unternehmer erhebliche Vorteile.

  • Vorteile für das Unternehmen: Die aufgelaufenen Verbindlichkeiten werden nicht übernommen, das zur Fortführung benötigte Betriebsvermögen wird zu einem niedrigen Kaufpreis erworben, der auch noch langfristig in Raten bezahlt werden kann, die Personalkosten wurden durch das Insolvenzgeld abgedeckt, das operative Geschäft kann ohne Unterbrechung fortgeführt werden. Letztlich kann sogar der Firmenname übernommen werden, womit die Unternehmens-Kontinuität gewährleistet ist.


  • Vorteile für den Insolvenzverwalter: Die Arbeitsplätze werden erhalten, das Sanierungs-Ziel des Insolvenzverfahrens ist damit erreicht, der Insolvenzverwalter muss keine mühsame Einzelverwertung des Betriebsvermögens durchführen, so dass der mit dem Verfahren verbundene Aufwand erheblich reduziert wird. Sämtliche Funktionen des Insolvenzverfahrens, wie z.B. die Durchführung von Anfechtungsrechten oder die Überprüfung von Unregelmäßigkeiten während der Zeit der Geschäftstätigkeit, bleiben in vollem Umfang erhalten.

4.    Der Buy-out als Verhandlungs-Argument

Der Insolvenz-Buy-out hat erhebliche Vorteile, aber die Insolvenz ist immer ein Risiko für die Fortführung des Unternehmens. Demzufolge ist ein aussergerichtlicher Vergleich gegenüber einer Insolvenz im Regelfall die bessere Lösung:

  • Der Abfindungs-Vergleich: Durch einen Abfindungs-Vergleich mit allen Gläubigern wird der Insolvenzgrund – sowohl Zahlungsunfähigkeit wie auch Überschuldung – beseitigt, so dass damit die Notwendigkeit für ein gerichtliches Insolvenzverfahren entfällt. Erforderlich ist allerdings die Beteiligung aller Gläubiger, die aber durch eine qualifizierte Verhandlungsführung erreicht werden kann. Dabei sind durchaus Forderungsverzichte von 70% und mehr möglich.

 

  • Das Vergleichs-Verfahren: Um alle Gläubiger an einem Vergleich zu beteiligen, werden wir bei den von uns betreuten Sanierungen als unabhängiger Vermittler oder Sanierungs-Mediator tätig. Damit muss der Unternehmer uns gegenüber seine Situation belegen, wir entwickeln daraus in eigener Verantwortung ein zulässiges Sanierungs-Konzept  mit den notwendigen Zugeständnissen und beweisen den Gläubigern, dass der Vergleich auch für sie die beste Lösung ist.

Der Buy-out: Dabei kommt dem Konzept des Insolvenz-Buy-out eine wesentliche Bedeutung zu. In Verbindung mit unserem Sanierungs-Konzept entwickeln wir zugleich die Lösung für einen Insolvenz-Buy-out und haben damit eine realistische Alternative für den Fall des Scheiterns eines Vergleiches. Damit können wir den Gläubigern genau vorrechnen, dass ihr voraussichtlicher Verlust im Falle einer Insolvenz erheblich höher ist. Da wir diese Quote konkret berechnen, haben wir mit dem Insolvenz-Buy-out das beste Überzeugungs-Argument für einen aussergerichtlichen Vergleich.

 

Autor: Dr. Ulrich Weistermann

Dr. Ulrich Weistermann ist Rechtsanwalt in München und seit über 20 Jahren im Bereich 'Sanierung und Insolvenz' tätig. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der proCon-treuHand GmbH in München. Die proCon-treuHand GmbH ist eine von Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten geführte Beteiligungs- und Treuhandgesellschaft, die seit dem Gründungsjahr 1991 innovative Konzeptionen für die Begleitung von Unternehmen in Krisensituationen entwickelt und perfektioniert hat. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Abschluss von Gläubigervergleichen zur Vermeidung von Insolvenzen.
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