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Betriebsausgaben

So setzen Sie XING & Co. bei der Steuer ab

XING, juristennetzwerk.de, facebook, stayfriends und andere Netzwerke dienen oft nicht nur dem Privatvergnügen. Sie werden vor allem dazu genutzt, Neuaufträge zu generieren oder zumindest für die Akquise förderlich zu sein. Doch haben Sie die Kosten dafür auch in Ihren Betriebsausgaben? Dort gehören Sie hin!

Setzen Sie XING & Co. bei der Steuer ab! Setzen Sie XING & Co. bei der Steuer ab!

Kaum jemand beachtet diese Kosten

In der Beratungspraxis ist immer wieder mit Verwunderung festzustellen, dass kaum ein Unternehmer die Kosten seines Netzwerkens in den Betriebsausgaben hat. Dabei erreichen diese Kosten im Jahr durchaus stattliche Beträge. Sie müssen nur bei 4, 5 Plattformen zahlendes Mitglied sein und schon kommt da was zusammen. Gut ist Ihr Berater, wenn er Sie im Internet sucht und auf Ihre Profile stößt – und dann die Rechnungen dafür noch nachfordert, wenn Sie sie vergessen haben oder Sie gar nicht wissen, dass das auch Betriebsausgaben sein können. Sie sollten sich allerdings nicht darauf verlassen, dass jemand anders an Ihre SteuerSPARmöglichkeiten denkt.

Profil muss professionell wirken

Natürlich darf Ihr Profil nicht auf den ersten Blick wie eine Kuschelecke wirken. Ein Comic statt einem Foto wird der Betriebsprüfer höchstens einem Zeichner verzeihen. Das unscharfe Urlaubsfoto muss gegen ein gutgemachtes Profilfoto ersetzt werden, das unter dem Kinn noch Ihre Geschäftskleidung erkennen lässt. Die einzig angegebene Suchabsicht, andere Modelleisenbahner zu finden, ist für den Betriebsausgabenabzug schädlich. Unschädlich ist dagegen ein professionelles Profil, bei dem auch über Sie zu lesen ist, dass Sie ein Freund der Märklin HO sind. Denn auch und gerade im Geschäftsleben freut sich Ihr künftiger Geschäftspartner über einen persönlichen Farbtupfer. Das kann sogar den Ausschlag für eine Auftragserteilung geben. Schließen kommen hier Menschen zusammen, nicht bloß sterile Berufslebensläufe.

 

Internet-Tipp

Beispiel für ein professionelles Profil gefällig, dessen Kosten ohne Wenn und Aber abzugsfähig sind? Hier ist eines: www.xing.com/profile/Mathias_Frenzel

Checkliste: So muss – und so darf – Ihr Netzwerkprofil aussehen
 

Ihr Foto 

Trennen Sie sich von allem, was besonders witzig sein soll - das kommt bei Ihren Profilbesuchern ohnehin nicht so an und schadet vor allem Ihrem Betriebsausgabenabzug. Ein scharfes und gut ausgeleuchtetes Foto Ihres Gesichts, das noch Teile der Berufskleidung (Kragen und Krawatte, Köstum, aber eben auch ruhig der „Blaumann", wenn Sie Handwerksmeister sind) zeigt, sind hier das Richtige.

Ihr Anliegen 

In jedem Netzwerk kann und soll man angeben, warum man dort ein Profil unterhält. Hier muss an erster Stelle stehen: „Neuaufträge generieren und Geschäftskontakte pflegen", damit die Absetzbarkeit gesichert ist. Unschädlich ist, wenn an zweiter Stelle z. B. auch die Suche nach ehemaligen Mitschülern steht - denn warum sollten die nicht heute zu Ihren Kunden werden können?

Ihr Angebot 

Hier beschreiben Sie, was Sie beruflich anbieten, in einer freundlichen und berufsgerechten Sprache. Dass Sie auch alte Carrerabahnteile bieten, kommt erst dahinter und nimmt einen deutlich kleineren Raum ein.

Ihre Qualifikationen bzw. Ihre Ausbildungen 

Die reine Wahrheit und nichts als die Wahrheit. Auch der Betriebs prüfer zweifelt die Ernsthaftigkeit des Profils an, wenn Sie hier mit „Frisiertem" arbeiten - das ist im Geschäftsleben nun einmal unüblich, ja unverzeihlich.

Ihre Kompetenzen 

Hier dürfen Sie dagegen ruhig mit Marketingmitteln arbeiten - in vielen Berufen wird das sogar erwartet. Dass Sie auch niedersächsischer Judomeister waren, kommt allerdings erst nach den beruflichen Kompetenzen und nimmt deutlich kleineren Raum ein.

Ihre Interessen 

Kann, muss nicht. Bleiben Sie in jedem Fall besser bei der Wahrheit. Dem Betriebsausgabenabzug schadet das Nachfolgende zwar nicht, aber nichts ist geschäftsschädlicher, als wenn ein potenzieller Kunde gemäß Ihrer Interessenangabe über das Werk Shakespeares mit Ihnen sprechen möchte und Sie sind da blank. Irgendwelche im Geschäftsverkehr gewöhnlich nicht erwähnte Vorlieben gehören nicht hier hin und können die Glaubwürdigkeit des Profils auch beim Betriebsprüfer erschüttern!

Ihre Kontaktangaben 

Diese müssen einerseits vorhanden sein, sonst glaubt der Betriebs- prüfer das Profil nicht. Wer aber hier die vollständige Adresse, alle E-Mails und Telefon- und Handynummern hinterlegt, darf sich nicht wundern, wenn diese auch benutzt werden - auch gegen Ihre Interessen. Am besten ist, Sie geben nur Postanschrift des Geschäfts, eine geschäftliche Telefonnummer und eine geschäftliche E-Mail an. Alles andere, insbesondere Privatangaben können Sie immer noch nach erfolgreichem Kontakt herausgeben - oder eben nicht.

Ausdrucke zu den Akten!

Nehmen Sie vom fertigen Profil - auch nach jeder Änderung – einen Ausdruck zu den Rechnungen des Netzwerkanbieters. Sollten Sie später einmal das Profil aufgeben, ist es nicht mehr sichtbar – dann können Sie den Beweis der Geschäftlichkeit mit den Kopien antreten.

Fazit: Wenn Sie die Punkte dieser Checkliste beachten, dürften Sie mit der Anerkennung der Kosten für Ihr Netzwerkprofil keine Schwierigkeiten haben.

Mathias Frenzel,

Mathias Frenzel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht in Eschborn am Taunus. Dort berät er Selbständige, Unternehmer und Finanzdienstleister in Steuer-, Rechts- und Kapitalanlagefragen. Auch die Mandantenbetreuung bei Steuerfahndung und in Steuerstrafverfahren gehört zu seinen Aufgaben. Erfahrungen hat er zuvor in einer Bank und einer der größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesammelt.

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