<< Themensammlung Steuer

Schenkungssteuer

Schenkungssteuer - Diese Dinge sollten Sie wissen

Wie es der Name vermuten lässt, fällt eine Schenkungssteuer an, wenn ein Verbraucher eine Zahlung ohne einen bestimmten Gegenwert erhält. Dennoch gibt es in diesem Bereich einen festen Freibetrag und einige wichtige Eckpunkte, die unbedingt zu beachten sind.

Quelle: Fotolia.com © Gina Sanders

Für die jeweilige Schenkungsteuer spielt der Betrag der Wertüberlassung eine Rolle und der Zweck, der damit verbunden ist. So kann es sich zum Beispiel um einen Vorschuss auf das spätere Erbe oder um eine Abfindung handeln. Ebenso wirkt sich die verwandtschaftliche Beziehung zwischen dem Beschenkten und dem Schenker auf die Schenkungsteuer aus.

Wie hoch fällt die Schenkungsteuer aus?

Prinzipiell gibt es identische Steuersätze, die bereits bei der Erbschaftssteuer zu Grunde liegen. So variieren die Steuersätze zwischen 7 % und 50 %. Dabei gilt es, vor der eigentlichen Berechnung der Schenkungsteuer die geltenden Freibeträge abzuziehen.

In den Bereich der Schenkung fallen nicht nur Geldwerte, sondern auch Wertpapiere, Lebensversicherungen, Ersparnisse, Wohnungen, Immobilien, Schmuck und Kunstwerke. All diese Übergabeleistungen ziehen konkrete Steuerbelastungen nach sich.

  • Deutschlandweit gehören die Eltern zu 3/4 zu den Erblassern.
  • 1/4 übernehmen Schenkungen von den Großeltern oder den Urgroßeltern und
  • 14 % erhalten Schenkungen von Onkel, Tante oder den Schwiegereltern.
  • Überraschend gering ist die Schenkung vom eigenen Lebenspartner und Ehepartner mit 9 %.

Die nahen Verwandten fallen in die Steuerklasse 1 und profitieren von hohen Freibeträgen und möglichst niedrigen Steuersätzen. Dabei ist es wichtig, dass der jeweilige Ehepartner in der Lebensgemeinschaft eingetragen ist. Diese Festlegung gilt seit dem Jahr 2010. In diesem Fall gibt es die maximalen Freibeträge. Die jeweiligen Abgaben können bis zu 30 % erreichen.

Wie hoch sind die Freibeträge bei der Schenkungssteuer?

In Abhängigkeit von dem Verwandtschaftsgrad schlagen alle 10 Jahre Freibeträge in einer Höhe zwischen 20.000 € und 500.000 € zu Buche. Die untere Grenze fällt auf eine Schenkung zwischen Personen, die nicht miteinander verwandt sind oder wo nur entfernte Verwandtschaften bestehen. Bei indirekten Familienverhältnissen steigt die Summe Schritt für Schritt. So gibt es zum Beispiel für den jeweiligen Ehepartner bis maximal 500.000 € als Freibetrag alle 10 Jahre im Rahmen der Schenkungsteuer.

In diesem Zusammenhang bezeichnet der Versorgungsfreibetrag das Erbe nach dem Ableben eines Angehörigen. Es ist möglich, diesen Freibetrag zusätzlich zu dem der Schenkungssteuer geltend zu machen. Als Voraussetzung gilt, dass bisher keine anderen Versorgungsleistungen zu Buche stehen.

Einen Sonderfall nehmen Immobilien in der Schenkungsteuer ein. Ist der jeweilige Ehepartner in der Immobilie wohnhaft, kann diese auch nach seinem Ableben schenkungsfrei und steuerfrei übernommen werden. In Vermittlungsfällen macht sich ebenso eine steuerliche Vergünstigung bemerkbar - in Höhe von 10 % des aktuellen Verkehrswertes.

Schenkungssteuer versus Erbschaftssteuer

Grundsätzlich ist eine Schenkung ein Geschenk zu Lebzeiten. Auch hier gelten die Intervalle von 10 Jahren und die damit zusammenhängenden Freibeträge. Bei den Schenkungen gibt es keine Versorgungsfreibeträge und jeweils nur eine Möglichkeit, selbstgenutztes Wohneigentum steuerfrei weiter zu nutzen. Das steht in direkter Verbindung mit dem Ehepartner, bei Kindern sieht der Fall schon ganz anders aus. Darüber hinaus entfallen die Eltern, die Großeltern oder die Urgroßeltern in Bezug auf diese Steuer auf eine ungünstigere Steuerklasse.

Wann die Schenkung dem Finanzamt melden?

Nimmt ein Verbraucher einen größeren Geldbetrag entgegen, bleiben ihm drei Monate, um dies dem Finanzamt zu melden. Die Meldung erfolgt zum einen von dem, der das Geld entgegengenommen hat und vom Schenker. In den Angaben eingeschlossen ist das verwandtschaftliche Verhältnis, das ebenfalls in die Übermittlung gehört. Hat ein Notar die Schenkung beurkundet oder ein Gericht, muss der Beschenkte diese nicht noch einmal dem Finanzamt übermitteln.

Beim Finanzamt gibt es für die Schenkungsteuer spezifische Vordrucke und Musterformulare, die ausgefüllt an das Finanzamt zurückgehen.

Wie lässt sich die Schenkungsteuer umgehen?

Handelt es sich um eine Schenkung im Rahmen des Freibetrags innerhalb der zu Grunde liegenden 10 Jahre, fällt diese Steuer nicht an. So dürfen die eigenen Kinder zum Beispiel 400.000 € in 10 Jahren entgegennehmen, ohne darauf Steuern zu bezahlen. Das gilt auch für Wertanlagen. In diesen Teilbereich gehören Kunstwerke, die bestenfalls 10 Jahre nach der jeweiligen Schenkung zu veräußert sind, um keine Nachzahlung der Schenkungsteuer nach sich zu ziehen.

Tatsächlich macht es Sinn, vorausschauend und strategisch zu denken, um den gesamten Freibetrag vielleicht mehrfach nutzbar zu machen. Die jeweiligen Freibeträge sind bei den Kindern in gestaffelter Höhe vorhanden - bis zum 27. Lebensjahr. Bei Kindern von 21 bis 27 Jahre gelten10.300 €, bei Kindern bis fünf Jahre Freibeträge von bis zu 52.000 €.

Welche Freibeträge gibt es im Erbschaftsfall?

Doch gibt es nicht nur Freibeträge im Zusammenhang mit der Schenkungssteuer, sondern auch den Haushaltsfreibetrag. Überlässt eine Person zum Beispiel Porzellan, Kleidungsstücke, Einrichtungsgegenstände, Musikinstrumente oder Elektronikartikel, steht einem Angehörigen in der Zugehörigkeit der Steuerklasse 1 ein Freibetrag in Höhe von 41.000 € zu. Selbst in der Steuerklasse 2 oder 3 gibt es einen Freibetrag in Höhe von 12.000 €.

Einen gewissen Bonus verspricht der Pflegefallbetrag, wenn Angehörige den verstorbenen vor dem Tod ohne monetäre Gegenleistungen gepflegt haben. Der Fiskus gewährt dafür einen Freibetrag von bis zu 20.000 € und findet im Testament klare Regelungen. Auch die Kosten, die in Verbindung mit der Beerdigung, der Grabpflege, der Regelung des Nachlasses und einem möglichen Rechtsstreit stehen, lassen sich pauschal mit 10.300 € geltend machen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich zum gegebenen Zeitpunkt frühzeitig mit einem Fachmann oder Steuerberater in Verbindung zu setzen, um einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht unnötig hohe Steuersätze an den Fiskus abzuführen.

Frau überlegt beim Schreiben
Diese Regeln und Formulierungen helfen

Weiterlesen

Roter Hintergrund Mann mit Smarthone in der Hand
So geht's

Weiterlesen

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt