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8 clevere Spartipps für Unternehmer

Steuern senken - Erspartes steigern

Mit Steuerersparnissen lässt sich die Liquidität verbessern und das Ersparte aufstocken. Vieles ergibt nur Kleinbeträge, doch in der Summe ist das Sparpotenzial nicht zu unterschätzen. Ob Kundengeschenke, Optimierung der Reisekosten oder ein Wechsel der Rechtsform. Legale Maßnahmen sind völlig legitim und empfehlenswert, um zur Wettbewerbsfähigkeit beizutragen. Nachfolgend praktische Tipps für Sparfüchse.

Quelle: iStock / Getty Images Plus

1. Reich sparen mit Tagesgeld? Das bleibt Wunschdenken

Die Zinsen befinden sich im Sinkflug. Seit Jahren erhalten Anleger kaum noch etwas für ihr Geld und müssen teilweise sogar Wertverluste in Kauf nehmen. Zahlreiche Banken zahlen inzwischen nichts mehr für Bankeinlagen ihrer Kundschaft oder verlangen sogar Gebühren für die Verwaltung. Beim Tagesgeld liegen die Zinsen im Durchschnitt bei 0,06 Prozent. Bei einer Inflationsrate von 1,4 Prozent macht Sparen auf den ersten Blick keinen Sinn mehr. Unternehmer, die ihre Rücklagen aufgrund der Vorteile (Verfügbarkeit, Flexibilität, geringes Risiko) dennoch auf Tagesgeldkonten anlegen möchten, müssen nach alternativen Lösungen Ausschau halten und dürfen sich nicht allein auf deutsche Banken verlassen. Der Blick auf Onlineplattform, die Angebote ausländischer Banken präsentieren, ist für einen Marktüberblick ratsam. Womöglich lässt sich das Zinsniveau auf bis zu 0,7 Prozent anheben. Das Zinsportal Weltsparen vermittelt Finanzprodukte zwischen europäischen Kreditinstituten beziehungsweise Fondsanbietern und Privat- sowie Geschäftskunden. Darunter Festgeld und Exchange Traded Funds (börsengehandelte Fonds). Bei Weltsparen können Interessenten Tagesgeldangebote verschiedener europäischer Banken vergleichen und sich über Themen wie Einlagensicherung, Steuern und die entsprechenden Banken informieren. Zur Einlagensicherung erklärt das Portal: „Als Bankeinlagen unterliegen Sparformen wie Tagesgeld (sowie Fest- und Flexgeld) der gesetzlichen Einlagensicherung des jeweiligen Landes. Hierfür gelten einheitliche EU-Richtlinien.“ Erspartes ist bis zu einem Gegenwert von 100.000 Euro pro Anleger und Bank geschützt. Dennoch sollten Kunden die Kreditwürdigkeit der Partnerbanken sorgfältig prüfen. Bei schlechter Kreditwürdigkeit besteht das Risiko, dass bei einer Bankeninsolvenz die gesetzliche Einlagensicherung nicht im vollem Umfang greift.

Informatives für einen angemessenen Vermögensmix finden Sie in diesem Beitrag.

 

2. Wechsel der Rechtsform

Zum Ende des Jahres sollten Personenfirmen prüfen, ob sich im laufenden Geschäftsjahr womöglich ein hoher Gewinn ergibt. Bleibt dieser im Unternehmen, kann der Wechsel zur GmbH durchaus Sinn ergeben. Der Vorteil: Obwohl die Steuersätze ähnlich sind, hat der Kopf einer GmbH die Option ein Gehalt als Betriebsausgaben anzusetzen. Gleiches gilt für die Altersvorsorge. Das wirkt sich mindernd auf die Steuerlast aus.

3. Geschenke angeben

Pro Person, egal ob Kunde, Geschäftspartner oder Mitarbeiter, können 35 Euro netto jährlich für Geschenke steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings muss nachgewiesen werden, welches Präsent an wen ging. Dokumentation ist alles!

4. Reisekosten checken

Werden Geschäftsreisen mit privatem Urlaub verbunden, beispielsweise bei Besuch von Geschäftspartnern mit anschließender Erholungsphase, können Unternehmer die betrieblich bedingten Reisekosten steuerlich geltend machen. Bei einem zweitägigen Besuch des Geschäftspartners und einer anschließenden Urlaubswoche wird der Kostenanteil für die beiden Tage der Geschäftsreise kalkuliert.

5. Kleine Investitionen tätigen

Seit 2018 lassen sich geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 Euro netto vollumfänglich als Betriebsausgaben ansetzen. Stellen Unternehmen Richtung Jahresende fest, dass schon bald kleinere Anschaffungen fällig werden, wie Büromöbel oder Mobilgeräte, sollten diese Investitionen noch im laufenden Jahr getätigt werden. Das bringt womöglich eine Steuerersparnis von mehreren hundert Euro.

6. Betriebsvorrichtungen abschreiben

Hat das Unternehmen neue Gebäude gebaut, sollten Bauunternehmen um zwei separate Rechnungen gebeten werden: Eine für die Immobilie, eine für sogenannte Betriebsvorrichtungen. In letztere Gruppe fallen unter anderem Arbeitsbühnen, welche nicht 33 Jahre, sondern nur 10 bis 15 Jahre abgeschrieben werden müssen.

7. Abwertungen auf den Teilwert

Bevor eine Inventur getätigt wird, muss der Bestand kritisch kontrolliert werden. Womöglich lassen sich Waren oder Rohstoffe nicht mehr zum geplanten Preis absetzen. Diese sind auf den Marktwert abzüglich des gängigen Gewinns (auch Teilwert genannt) abzuwerten. Um Probleme bei einer Betriebsprüfung vorzubeugen, ist diese Abwertung zu belegen. Unter anderem gelingt das mit Anzeigen von Mitbewerbern, aktualisierten Preislisten und Ähnlichem.

8. Betriebliche Fahrten mit dem Privatfahrzeug

Rechnet sich weder Fahrtenbuch noch die 1-Prozent-Regelung, können Unternehmer geschäftliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug dennoch geltend machen. Hierfür wird jeder für den Betrieb gefahrene Kilometer mit 30 Cent angesetzt. Ausgaben wie die Nutzung der Waschanlage oder Kraftstoff sind mit dieser Pauschale abgegolten. Nützliche Informationen rund um Fahrtenbuch und 1 %-Regel hat Software-Entwickler Lexware online verständlich arrangiert.

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