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Welche Funktion haben Kürzungen und welche Kürzungen gibt es?

Um den Gewerbeertrag zu ermitteln, ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb um bestimmte Hinzurechnungen zu erhöhen und um bestimmte Kürzungen zu vermindern. Damit wird der Charakter der Gewerbesteuer als Objektsteuer deutlich betont: Es geht um die objektive Ertragskraft eines Besteuerungsobjekts.

Ziel der Kürzungen ist es nun, eine mehrfache Steuerbelastung zu vermeiden. Beispielsweise kann der Gewerbeertrag um einen Teil des Einheitswerts von betrieblichen Grundstücken gekürzt werden, weil diese bereits der Grundsteuer unterliegen.

Außerdem werden vor allem Gewinnanteile aus qualifizierten Beteiligungen (der Anteil muss mehr als zehn Prozent betragen) gekürzt. Diese unterlagen schließlich schon auf Ebene der ausschüttenden Kapitalgesellschaft der Gewerbesteuer.

Darüber hinaus werden ausländische Gewinnanteile gekürzt, so dass dem Inlandscharakter der Gewerbesteuer Rechnung getragen wird.

Alle Kürzungen im Einzelnen finden Sie hier: § 9 GewStG.

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