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Was ist die Gewerbesteuer?

Gesetzlich geregelt ist die Gewerbesteuer im sogenannten Gewerbesteuergesetz.

Bei der Gewerbesteuer (GewSt) handelt es sich um eine Steuer, die auf die objektive Ertragskraft des Betriebes erhoben wird. Als Ausgangspunkt zur Berechnung der Gewerbesteuer dient der nach Einkommensteuerrecht bzw. Körperschaftsteuerrecht ermittelte Gewinn des Unternehmens.

Die in einer Gemeinde ansässigen Unternehmen verursachen bei dieser Gemeinde finanzielle Belastungen. Zum Ausgleich dafür erhebt die Gemeinde darauf Steuern. Für Stadtstaaten (also Hamburg, Berlin und Bremen), in denen es keine Gemeinden gibt, steht das Aufkommen dem Land zu.

Die Gewerbesteuer wird oftmals auch als Objektsteuer bezeichnet, da sie auf den Gewerbebetrieb als Objekt abzielt. Eine Objektsteuer ist eine auf einem Objekt lastende und an die Merkmale des Objekts anknüpfende Steuer.

Außerdem wird die Bezeichnung "Realsteuer" für die Gewerbesteuer angewendet. Dabei bringt der Begriff Realsteuer vor allem den Gegensatz zur Personensteuer zum Ausdruck. Realsteuer ist die gesetzlich verwendete Bezeichnung. In der Abgabenordnung (§3  AO) werden sowohl die Gewerbesteuer als auch die Grundsteuer als Realsteuer bezeichnet.
Aus dem Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer – und eben nicht als Personensteuer – folgt der Umstand, dass auch Personengesellschaften der
Gewerbesteuer unterliegen.

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