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Wann beginnt die Gewerbesteuerpflicht?

Die Gewerbesteuerpflicht setzt in dem Moment ein, ab dem ein Gewerbebetrieb vorliegt. Dies trifft dann zu, wenn das Unternehmen zum ersten Mal mit gewerblichen Leistungen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilgenommen hat. Bloße Vorbereitungshandlungen (wie z.B. der Handelsregistereintrag) verpflichten also grundsätzlich noch nicht zur Steuerzahlung.

Anders verhält es sich bei den Gewerbebetrieben kraft Rechtsform. (Als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform gilt die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften sowie der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.) Für diese beginnt die Steuerpflicht mit der Eintragung ins Handelsregister, da die Körperschaft in diesem Moment die Eigenschaft als juristische Person erlangt. Wenn die Körperschaft in ihrer Form als "Vorgesellschaft" bereits werbend tätig war, so ist der entsprechende Zeitraum in die Steuerpflicht miteinzurechnen.

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