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Arbeitsvertrag

Vorsicht vor hinterhältigen Klauseln im Arbeitsvertrag!

Nach einer aufwendigen Bewerbungsphase ist die Freude über eine neue Arbeitsstelle zu Recht groß und der Arbeitsvertrag schnell unterzeichnet – häufig jedoch zu schnell. Denn hinter vielen Formulierungen stecken Fallen, die z.B. Auswirkungen auf das Geld, den Urlaub und die gesamte weitere Karriere haben können.

Arbeitsvertrag: Vorsicht vor hinterhältigen Klauseln! Arbeitsvertrag: Vorsicht vor hinterhältigen Klauseln!

Deshalb sollten Sie ungünstige Regelungen (möglichst) vermeiden.

Für juristische Laien ist es auf den ersten Blick jedoch nicht immer einfach, eine nachteilige Klausel auch als solche zu entlarven.

Häufige Negativklauseln

Deshalb habe ich Ihnen nachstehend in übersichtlicher Form die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Negativklauseln aufgelistet:

  • Ausschluss der Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Probezeitklausel
  • zeitliche Befristung des Arbeitsverhältnisses
  • Versetzungsklausel über den Arbeitsort hinaus
  • Verpflichtung zur Leistung von Überstunden ohne Vergütung
  • Einschränkung oder Verbot von Nebentätigkeiten
  • Kostenregelung bei Gehaltspfändung
  • Abtretungsverbot
  • Rückzahlung von Gratifikationen (Weihnachtsgeld)
  • Verbot der Privatnutzung von E-Mail und Internet
  • Vertragsstrafenregelungen
  • Freistellungsrecht während der Kündigungsfrist
  • unverbindliche Zielvereinbarungen
  • Widerrufsrechte und Vorbehalte für vertraglich geregelte Leistungen
  • Herausgabepflicht für Dienstwagen nach Kündigung

Achtung Scheinselbstständigkeit

Hüten Sie sich bei freier Mitarbeit vor Scheinselbständigkeit!
Kennzeichnend für einen freien Mitarbeiter (auch Freelancer genannt) ist vor allem seine persönliche Unabhängigkeit.

Sind Sie weisungsgebunden oder nicht?

Entscheidendes Merkmal für die Unterscheidung von Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter ist die Frage der Weisungsgebundenheit. Freie Mitarbeiter unterliegen in zeitlicher, örtlicher oder fachlicher Hinsicht keinerlei Weisungen ihres Auftraggebers.

Gewöhnlich sind Freelancer auch nicht in die Organisationsstruktur des Auftraggebers eingegliedert, sondern treten auch nach außen als selbstständige Unternehmer auf.

Freie Mitarbeiter können sich ihre Arbeitszeit frei einteilen, den Arbeitsort frei wählen, für mehrere Auftraggeber tätig werden und bei geschickter Verhandlung ein gutes Honorar erzielen.

Dem steht als Nachteil gegenüber, dass es kein festes Einkommen gibt. Alle beruflichen Nebenkosten sowie Kosten für Sozialversicherung müssen selbst getragen werden.

Schmaler Grat zwischen freier Mitarbeit und Angestelltem

Als freier Mitarbeiter sollten Sie ihr Verhältnis zum Auftraggeber sorgfältig prüfen. Es ist nämlich ein schmaler Grat zwischen echter freier Mitarbeit und normalem Angestelltenverhältnis.

Wird die Grenze überschritten, droht die Scheinselbständigkeit mit der Folge, dass der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigungszeit nachzahlen muss.

Ernst Schneider
Ernst Schneider  ist Jurist und Wirtschaftsberater.

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