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Kündigung

Teure Geschenke können Kündigung rechtfertigen

Das Annehmen wertvoller Geschenke von Kunden kann einen Arbeitnehmer teuer zu stehen kommen. Entsteht nämlich der Eindruck, er sei käuflich, ist eine Kündigung rechtens.

Wer wertvolle Geschenke von Kunden annimmt, verstößt gegen das Schmiergeldverbot. Wer wertvolle Geschenke von Kunden annimmt, verstößt gegen das Schmiergeldverbot.

In einer aktuellen Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz festgestellt, dass durch die Annahme des Geschenkes der Arbeitnehmer den Eindruck erweckt, dass er käuflich sei (Az.: 9 SA 572/08)

 

 

 

Verstoß gegen das Schmiergeldverbot

 Auch in einem solchen Fall liegt ein Verstoß gegen das sogenannte "Schmiergeldverbot" vor.

Nach Auffassung der Richter kam es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber tatsächlich geschädigt wird.

Alleine die Gefahr, dass der Mitarbeiter gegen die Interessen der Firma handle, reicht aus.

 

 

 

 

Was ist ein "teures Geschenk"?

Wann ein "teures Geschenk" vorliegt, ist eine Einzelfallbetrachtung. 

Im zugrunde liegenden Fall ging es um eine VP-Eintrittskarte für ein Bundesliga Fußballspiel im Wert von mindestens 100,00 €.

Das war den Richtern des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zu viel, da ein solches Geschenk über das übliche Gelegenheitsgeschenk wie eine Flasche Wein deutlich hinaus geht.

Christian Willert
HÄRTING Rechtsanwälte

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