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Studenten einstellen – Was dafür spricht

Wer unsicher ist, ob er für sein Unternehmen einen neuen Mitarbeiter einstellen soll oder Unterstützung als Selbständiger benötigt, sollte auch an Studenten denken.

fotolia © Karin & Uwe Annas

Viele Unternehmer haben die Meinung, Studenten kennen sich nur mit der Theorie aus und haben wenig praktische Erfahrung!

Doch damit irren sie. Universitäten und vor allem auch Fachhochschulen legen heute großen Wert darauf, dass ihre Studenten auch praktische Erfahrungen sammeln. In den meisten Studiengängen sind Praktika Pflicht. Außerdem werden Exkursionen und Tagungen organisiert, an denen die Studenten mit Menschen aus der Praxis in Kontakt treten.

Viele Naturwissenschaftsstudenten verbringen ihr halbes Studium im Labor. Daneben gehört zum erfolgreichen Absolvieren eines Studiums viel Disziplin und Selbstorganisation. Eigenverantwortliches Arbeiten und strukturierte Vorgehensweisen gehören bei vielen Studenten zum Alltag.

Darüber hinaus arbeiteten 2013 fast 2 von 3 Studenten nebenher, um ihr Studium zu finanzieren. Das heißt sie sind längst mit der Arbeitswelt vertraut. Auch Faulheit kann man ihnen in diesem Zusammenhang nicht vorwerfen. Denn ein Vollzeitstudium nimmt sehr viel Zeit in Anspruch. Es gibt zwar immer wieder entspannte Phasen. Diese wechseln sich aber mit Stresszeiten vor Klausuren, Hausarbeitsabgaben oder Referaten ab, in denen selbst 10 weitere Arbeitsstunden pro Woche zur Belastung werden.

Weitere Gründe für die Einstellung eines Studenten

Wer vorerst keinen festen Mitarbeiter einstellen möchte, ist mit einer studentischen Aushilfe gut beraten. Studenten haben oft schon verschiedene Nebenjobs ausgeübt: gekellnert, in der Bibliothek oder Großindustrie gearbeitet etc. Gerade Anstellungen für wenige Tage auf Messen und Tagungen sind bei ihnen beliebt. Dadurch werden sie sehr flexibel und können sich schnell auf neue Arbeitsfelder einlassen. Mit langen Einarbeitungszeiten muss man als Arbeitgeber daher nicht rechnen.

 

Studenten als Unterstützung im betrieblichen Ablauf. Bildquelle: fotolia © Karin & Uwe Annas

Zudem verfügen gerade Studenten in höheren Semestern bereits über enormes Fachwissen, das man von anderen Minijobbern nicht unbedingt erwarten kann. Da sie von Pflichtpraktika auch deutlich geringere Stundelöhne gewohnt sind, ist der Stundenlohn von 8,50 Euro für viele ein guter Ansporn. Man kann auf Portalen wie jobruf.de gezielt nach Studenten mit den gewünschten Fachrichtungen suchen. Für Selbständige bietet es sich beispielsweise an, die Buchhaltung von spezialisierten Wirtschaftsstudenten übernehmen zu lassen. Man kann mit diesen flexible Arbeitszeiten verabreden, sodass ganz nach Bedarf mehr oder weniger Ausgaben anfallen. Größere Firmen hingegen könnten etwa für die Schulung ihrer Mitarbeiter mehrere Wochen lang einen Informatikstudenten beauftragen. Für Zeitungen können Studenten aus den Literatur- oder Kulturwissenschaften als freier Mitarbeiter attraktiv sein.

Das sollte man bei der Beschäftigung beachten

In jedem Fall sollte vorher die Immatrikulationsbescheinigung eingeholt werden sowie die schriftliche Versicherung, dass kein zweiter Job ausgeübt wird, mit dem der Student 20 Wochenstunden überschreiten würde. Als Werkstudent darf er diese Anzahl nur in der vorlesungsfreien Zeit erhöhen. Sozialversicherungsbeiträge müssen für Werkstudenten nicht gezahlt werden. Versicherungsfreiheit kann außerdem bei der Arbeit zu Abend- oder Nachtzeiten gewährt werden, selbst wenn der Student dann auf über 20 Stunden in der Woche kommt. Auch als freie Mitarbeiter, als Minijobber oder befristete Arbeiter besitzen Studenten jedoch die üblichen Arbeitsrechte, können also in Mutterschutz und Elternzeit gehen, Urlaub beantragen und Lohnfortzahlungen bei Krankheit einfordern.

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