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Personalkosten Planung 2015

Start-ups und der Mindestlohn

Ab dem 1. Januar 2015 sollen in Deutschland Arbeitnehmer aller Branchen einen Anspruch auf einen gesetzlich verankerten Mindestlohn haben. Abgesehen von wenigen Ausnahmen wird dann jede berufliche Tätigkeit mit mindestens 8,50 Euro pro Stunde entlohnt. Auch längere – freiwillige – Praktika sollen dementsprechend vergütet werden; für viele Start-ups könnte dies zum Problem werden.

von der Schule in den Beruf © T. Michel - Fotolia.com

Über den Mindestlohn wird viel diskutiert

Kritikern gehen die gesetzlichen Regelungen schon jetzt zu weit; Befürworter sehe in den Ausnahmen, die der momentane Gesetzesentwurf vorsieht, eine Aufweichung der ursprünglichen Pläne. Grundsätzlich ist zumindest die Zustimmung in der Bevölkerung zur Einführung eines Mindestlohns groß.

 

Bildquelle: BMAS

 

Welche Änderungen stehen bevor?

Mit Jahresbeginn 2015 soll die große Mehrheit der Deutschen mindestens 8,50 Euro pro Stunde verdienen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Einigen Branchen, in denen schon jetzt spezifische Mindestlohn gilt , wird eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016 gewährt. Auch Zeitungsausträger und Saisonarbeiter müssen in diesem Zeitraum nicht mit 8,50 Euro entlohnt werden. Daneben sind auch Minderjährige und Langzeitarbeitslose von den neuen Regelungen ausgeschlossen. Gleiches gilt für all jene, die ein Pflichtpraktikum absolvieren oder sich freiwillig für weniger als drei Monate im Rahmen eines Praktikums engagieren.

Für alle anderen jedoch gilt ab 2015 der Mindestlohn. Arbeitgebern, die auch weiterhin auf Niedriglöhne setzen, drohen dann hohe Geldbußen.

Auf viele junge Unternehmen kommen mit den neuen gesetzlichen Regelungen große Herausforderungen zu: Kern des Problems ist die Verpflichtung, den Mindestlohn auch an Praktikanten zu zahlen, die längere Zeit in einem Unternehmen freiwillig tätig sind. In der Start-up-Szene sind Praktika von sechs Monaten gang und gäbe; diese müssten künftig ebenfalls mit dem Mindestlohn vergütet werden. Das aber wäre für die meisten Start-ups schlicht zu teuer – in der Folge würden dann aller Voraussicht nach deutlich weniger Praktika angeboten als bisher.


Der Bundesverband Deutsche Startups prognostiziert, dass dies sowohl jungen Unternehmen als auch jungen Menschen erheblich schaden würde. Denn Praktika in Start-up-Unternehmen erfüllen für Berufseinsteiger häufig als Ausbildungsfunktion: "Startups – insbesondere in der Digitalen Wirtschaft – müssen in der Lage sein, ihre Fachkräfte mittels Praktika selbst zu qualifizieren, solange es kaum entsprechende Studien- und Ausbildungsangebote gibt."

Würde dies aufgrund des Mindestlohnes künftig nicht mehr möglich sein, wäre das zum Nachteil der Berufseinsteiger und würde gleichzeitig viele Start-ups ausbremsen, die nicht zuletzt potentielle Arbeitgeber von morgen sind. Gleichzeitig betont der Bundesverband Deutsche Startups jedoch auch, dass man dort keinesfalls für unentgeltliche Praktika eintrete, im Gegenteil: Die meisten Start-ups zahlten bereits jetzt angemessene Praktikantengehälter.

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