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Fachkräfte aus dem Ausland

Gewusst wie: Ausländische Fachkräfte gewinnen und einstellen

Die Bundesregierung hat kürzlich in einer Verordnung verfügt, dass Staatsangehörige aus 57 Ländern dieser Welt in Deutschland keine Zulassung zum Pflegeberuf bekommen können. Das ist gut so! Denn in diesen Staaten herrscht ebenfalls, meist aus anderen Gründen als bei uns, ein großer Mangel an Menschen, die Gesundheitsberufe ergreifen.

Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen und einstellen. Quelle: www.thinkstockphotos.de

Ethische Fragen spielen also zu Recht eine wichtige Rolle bei dem Einsatz von ausländischen Pflegekräften in Deutschland.  Das gilt auch für deutsche Pflegeunternehmen. Wir zeigen Ihnen deswegen, wie Sie ausländische Pflegekräfte finden und worauf es bei deren Einstellung ankommt – immer mit einem Ziel im Blick: Die ausländischen Pflegekräfte sollen sich bei  uns wohlfühlen!

Anwerbung von EU-Ausländern

Am einfachsten ist die Anwerbung von Fachkräften aus dem EU-Ausland. Denn innerhalb der EU gilt die  Arbeitnehmerfreizügigkeit. EU-Bürger benötigen deswegen keine Arbeitserlaubnis. Zum Nachweis ihres Freizügigkeitsrechts erhalten die Betroffenen eine Freizügigkeitsbescheinigung oder eine Aufenthaltskarte. Gleiches gilt für  Bürger der Nicht-EU-Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz.

Projekte gibt es zurzeit vor allem mit Spanien, Portugal, Griechenland und Rumänien. Für Rumänien und Bulgarien besteht  jedoch erst ab 1.1.2014 die volle Freizügigkeit. Für Kroatien frühestens ab 1.7.2015. Bis dahin ist eine Arbeitsgenehmigung- EU notwendig. Ausgestellt wird sie von der ZAV (Zentrale Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit, BA)
Die neueren Abschlüsse aus den EU-Staaten werden meistens ohne Weiteres anerkannt. Teilweise ist aber noch ein  EU-Konformitätszeugnis notwendig.

Sie können sich bei der EU-weiten Suche neben der örtlichen Arbeitsagentur auch an die ZAV wenden oder über EURES, das europäische Portal zu beruflichen Mobilität, direkt eine Suchanfrage einstellen . Dort gibt es auch weitere Infos für Arbeitgeber.


Anwerbung von Nicht-EU-Ausländern

Für Ausländer aus dem Nicht-EU-Ausland (Drittstaatler) wird es in puncto Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis schwieriger.  Staatsangehörige einiger Staaten sind immerhin privilegiert. Hinzu kommt eine Privilegierung für zuwandernde Fachkräfte.  Für die Pflege ist der mittlerweile überarbeitete § 6 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) interessant.

Zum anderen reicht es aus, wenn ein Mangelberuf vorliegt. Eine aktuelle Liste derartiger Berufe wird unter  www.zav.de/positivliste veröffentlicht. Berufe der Altenpflege stehen zurzeit auf dieser Liste. Das hat zur Folge, dass die  ansonsten übliche Vorrangprüfung (Stehen bevorrechtigte Arbeitnehmer für die Besetzung der Stelle zur Verfügung?) nicht  mehr stattfinden muss. Damit ist die Zustimmung der BA viel leichter möglich. Eine kleine Einschränkung: Kommt ein  Arbeitnehmer aus einem Land, in dem ein Mangel an Arbeitskräften im Gesundheitsbereich besteht, so ist eine Anerkennung ausgeschlossen. Diese Liste wird von der WHO geführt und ist hier in ihrer aktuellen Version abrufbar: www.who.int/workforcealliance/ countries/57crisiscountries.pdf .

Sonderprogramm „Triple Win“

Für die Drittstaaten Serbien, Bosnien und Herzegowina, Philippinen und voraussichtlich auch für Tunesien gibt es ein  Sonderprogramm der ZAV und der GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit). Bis 2014 will man 2.000  qualifizierte Fachkräfte nach Deutschland vermitteln. Die Leistungen der GIZ:

  • Sie sucht vor Ort geeignete Fachkräfte.
  • Die GIZ sorgt für die fachliche Vorbereitung in der Altenpflege (Pflegekräfte kommen meist aus dem Krankenpflegebereich).
  • Sechsmonatiger Sprachkurs im Heimatland (B1-Niveau) bereitet auf Sprache und Kultur in Deutschland vor.
  • Integrationsbegleitung durch die GIZ auch nach der Ankunft in Deutschland.
  • Die Fachkräfte 

Dabei soll gewährleistet werden, dass durch die Vermittlung nach Deutschland kein Pflegenotstand in den Herkunftsländern  erzeugt wird („brain drain“).

Für Arbeitgeber fallen Gebühren in Höhe von 3.450 Euro an (inkl. MwSt.). Darin sind alle zuvor erwähnten Leistungen  enthalten. Hinzu kommt eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 250 Euro für die BA (ZAV). Dazu schließen Sie mit der BA einen  Dienstleistungsvertrag ab. Die Arbeitgeber müssen sich darin verpflichten, mindestens einen Bruttolohn in Höhe von 1.900  Euro bis zur Berufsanerkennung zu zahlen; danach mindestens 2.300 Euro. Außerdem müssen sie den neuen Mitarbeitern  ausreichend Zeit und Raum für weitere Sprachkurse geben.

Organisiert wird die Abwicklung von dem Centrum für internationale Migration und Entwicklung (cim). Hier die Kontaktdaten:  Mendelssohnstr. 75-77, 60325 Frankfurt, Telefon: 069 719121-706, E-Mail: triplewin@cimonline.de.

Wenn Sie einen Bewerber aus einem Drittstaat mit Vermittlungsabsprache schon kennen, dann können Sie sich  diesen über die ZAV vermitteln lassen („namentliche Anforderung“). In diesem Fall müssen Sie lediglich 250 Euro Vermittlungsgebühr berappen. Arbeiten Sie in solch einem Fall eng mit der ZAV und der lokalen Ausländerbehörde  zusammen.


Selbst ausbilden!

Stolz hat vor Kurzem Wirtschaftsminister Rösler ein neues Projekt im Rahmen der „Bildungsoffensive Altenpflege“  präsentiert. Erstmals sollen rund 100 junge Vietnamesinnen und Vietnamesen eine Altenpflegeausbildung in Deutschland durchlaufen.

Ziehen Sie doch nach und bilden Sie selbst (ausländische) Pflegekräfte aus! Dann ist sichergestellt, dass die Pflegekräfte  deutsche Pflegestandards von der Pike auf erlernen können.

Eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglicht es, dass die Ausländer – egal woher sie kommen – nach  einer erfolgreichen Ausbildung auch in Deutschland bleiben dürfen. Ebenso ist eine Verkürzung der Ausbildung auf zwei Jahre möglich.

Was zu einem Willkommen dazu gehört!

Sind alle Hürden genommen und kann der neue Mitarbeiter bei Ihnen loslegen, so können Sie zeigen, was für Sie ein  wirkliches Willkommen bedeutet. Hier ein paar Anregungen.

Einarbeitung

Ausländische Mitarbeiter benötigen mehr Unterstützung als deutsche. Das sollte bereits bei der Einarbeitung beginnen.  Entwickeln Sie ein hauseigenes Programm, in dem Sie speziell die Bedürfnisse ausländischer Mitarbeiter berücksichtigen. Dazu sollte auch gehören, wie Sie die „Neuen“ bei dem Erwerb der Arbeitserlaubnis und bei der Anerkennung des  Berufsabschlusses unterstützen können.

Arbeitsbedingungen

Neue Mitarbeiter aus dem Ausland haben mit Sicherheit mehr Anlaufschwierigkeiten als ihre deutschen Kollegen. Das  sollten Sie im Arbeitsalltag berücksichtigen. Organisieren Sie auch die Arbeitszeit entsprechend; so dass der Mitarbeiter es  beispielsweise auch schafft, an Sprachkursen oder fachlichen Qualifikationsmaßnahmen teilzunehmen. Nicht zuletzt sollten  Sie ein faires Gehalt zahlen. Im Rahmen des Triple-Win-Programms sind ohnehin 1.900 bzw. 2300 Euro vorgeschrieben.

Begleitung in und außerhalb des Berufs

Unterstützen Sie die ausländische Kraft auch bei außerberuflichen Dingen; so z.B. bei der Suche nach einer Wohnung.  Nehmen Sie an dem Triple- Win-Programm teil, dann müssen Sie sich dazu sogar vertraglich verpflichten. Helfen Sie auch  dabei, Ort und Region kennenzulernen. Können Sie evtl. bei der Familienzusammenführung helfen? Und nicht zuletzt ist Hilfe  beim Spracherwerb angesagt.

Vielleicht können Sie für eine möglichst umfassende Unterstützung einen Paten oder Mentor aus Ihrem Pflegeunternehmen  gewinnen.

Nicht zuletzt: Manchmal reagieren Pflegebedürftige unangemessen auf ausländische Mitarbeiter. Da müssen Sie mitunter  vermitteln oder Sie können organisatorisch „die Luft rausnehmen“. Auf jeden Fall bringt Ihr neuer Mitarbeiter viel aus seinem Heimatland mit. Das kann für die Pflegebedürftigen bereichernd sein, wie auch für Sie und Ihre Mitarbeiter.

Über den Autor: Thorsten Siefarth ist in München als Rechtsanwalt und Dozent für Pflegerecht tätig. Er berät vor allem Pflegeeinrichtungen im Haftungs-, Arbeits- und Sozialrecht. ( www.ra-siefarth.de )

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