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Lohnfortzahlungsbetrug: Wie geht man dagegen vor?

Das Krankfeiern ist eine Facette des Lohnfortzahlungsbetrugs. Es gibt noch weitere. Zum Beispiel dass Mitarbeiter, dass ein Urlaub nicht genehmigt wurde, gerade in diesem Zeitraum sich krankmeldet. Oder dass er während seines genehmigten Urlaubes – der ja zur Erholung dienen soll – in einem anderen Unternehmen arbeitet. Vielleicht sogar bei der Konkurrenz?

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Dieses Problem haben fast alle Arbeitgeber: Manche Mitarbeiter melden sich häufiger krank als andere, oft an Tagen wie Montag oder Freitag. Gerade wenn so etwas häufiger passiert, bekommen solche Krankmeldungen bald ein „Gschmäckle“. Es steht die Frage im Raum, ob echte Erkrankungen der Grund für die Krankmeldungen sind, oder ob es vielleicht andere Gründe für den Ausfall gibt.

Macht der Mitarbeiter vielleicht „blau“, um sich ein paar zusätzliche Urlaubstage zu erschleichen oder um die Zeit für andere Tätigkeiten zu nutzen? Sollte dies der Fall sein, würde es sich um einen Lohnfortzahlungsbetrug handeln.

Was hat es mit der Lohnfortzahlung auf sich?

Bei der Lohnfortzahlung handelt es sich um einen Unterbegriff der Entgeltfortzahlung. Im Krankheitsfall hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seinen Lohn mindestens sechs Wochen lang weiter zu bezahlen. Damit ist der Arbeitnehmer gerade bei kurzen Krankheiten, wie sie gerne mal in der Grippe-Saison auftreten, finanziell abgesichert. Doch diese Absicherung kann auch ausgenutzt werden, das sogenannte „Blaumachen“ kennt jeder.

Das Krankfeiern ist eine Facette des Lohnfortzahlungsbetrugs. Es gibt noch weitere. Zum Beispiel dass Mitarbeiter, dass ein Urlaub nicht genehmigt wurde, gerade in diesem Zeitraum sich krankmeldet. Oder dass er während seines genehmigten Urlaubes – der ja zur Erholung dienen soll – in einem anderen Unternehmen arbeitet. Vielleicht sogar bei der Konkurrenz?

Bei diesen Fällen handelt es sich um eine willentliche Schädigung und Täuschung des Arbeitnehmers – also um einen Lohnfortzahlungsbetrug. Das ist ein Straftatbestand, der zu einer Strafanzeige führen kann.

Was kann man gegen Lohnfortzahlungsbetrug unternehmen?

Ein Verdacht alleine reicht nicht aus, um dem Mitarbeiter berechtigt mit Konsequenzen zu drohen. Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitnehmer nachweisen, dass er betrügt. Liegen Krankschreibungen von einem Arzt vor, ist das recht schwierig. Denn diese Krankschreibungen müssen angezweifelt werden.

Besitzt allerdings ein Arbeitgeber einen konkreten Verdacht, kann er eine Mitarbeiterbeobachtung durch einen Spezialisten einleiten. Bei dieser Beobachtung wird der „Blaumacher“ von einer Detektei observiert. Die Detektive überwachen die – vielleicht zu Unrecht – krankgeschriebenen Personen und statten ihnen auch einen Hausbesuch ab. Hierdurch soll klargestellt werden, ob der Mitarbeiter sich wirklich seiner Erholung widmet, oder ob er vielleicht sein Dach saniert oder auf der Baustelle eines Freundes mitarbeitet.

Welche Folgen hat die Aufdeckung eines Lohnfortzahlungsbetruges für den Arbeitnehmer?

Lässt sich ein Mitarbeiter krankschreiben, obwohl keine Erkrankung vorliegt, begeht er einen Betrug. Wird dieser nachgewiesen, kann der Arbeitgeber ihn ohne Mahnung fristlos entlassen. Kommt es zu einem Prozess und wird dieser zu Lasten des Arbeitgebers entschieden, so muss er die Kosten für das Gerichtsverfahren tragen und zudem die Detektei, die zur Aufdeckung des Falls beauftragt wurde, ebenso bezahlen.

Fazit: Arbeitsplatzverlust, Verfahren, Kosten, Imageverlust: Begeht ein Mitarbeiter einen Lohnfahrtzahlungsbetrug, ist das kein Kavaliersdelikt, sondern eine Tat mit weitreichenden Folgen.

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