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So sieht ein sicherer Betrieb aus

Wer sich mit dem Thema auseinandersetzt, ob es sinnvoller ist, eine Gewerbefläche zu mieten oder zu kaufen, wird sich über kurz oder lang auch um das Thema „Sicherheit im Betrieb“ kümmern müssen. Dabei handelt es sich um den Hauptunterschied zwischen einem digital geprägten Start-Up-Unternehmen und einem produzierenden Industriebetrieb: In der digitalen Unternehmenswelt geht es beispielsweise um die Sicherheit von Cloud-Services; in der Produktionshalle gelten andere sicherheitsrelevante Faktoren, die Themen in diesem Artikel sein sollen.

Die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, ist der erste Schritt

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) bezeichnet die sogenannte Gefährdungsbeurteilung als die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Festgeschrieben wird dazu im Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), was nötig ist, um gesunde und sichere Arbeitsplätze zu schaffen. Ein Blick in den Gesetzestext des ArbSchG zeigt, worauf es ankommt:

  • auf die Arbeitsplätze
  • auf Einwirkungen biologischer, chemischer und physikalischer Natur
  • auf Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen, Geräten, Maschinen und Anlagen
  • auf Abläufe, Arbeitszeiten, Fertigungs- und Arbeitsverfahren
  • auf Unterweisung der Beschäftigten
  • auf psychische Belastungen

Nach der Beurteilung etwaiger Gefahren im Betrieb erfolgt die proaktive Unterweisung der Beschäftigten, die nicht einmalig, sondern in einem regelmäßig wiederkehrenden Turnus erfolgen muss, sowie die Formulierung von Betriebsanweisungen, die die Grundlage von Unterweisungen bilden und das Verhalten im Betrieb regeln.

Je nachdem, wie die Gefährdungsbeurteilung ausfällt und auch mit Blick auf die Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb, kann es nötig werden, sogenannte Sicherheitsbeauftragte auszubilden und zu benennen. Diese Vorgehensweise ist immer dann sinnvoll, wenn Unfall- und Gesundheitsgefahren unvermeidbar im Unternehmen bestehen.

Grundvoraussetzung für den Posten des Sicherheitsbeauftragten ist die räumliche und auch zeitliche Nähe, was bedeutet: Der Sicherheitsbeauftragte muss vor Ort sein (und nicht etwa in einem Büro der Unternehmenszentrale fernab von den Produktionsstätten) und auch zeitlich ansprechbar sein, sprich: Im Idealfall gibt es im Schichtbetrieb in jeder Schicht einen Sicherheitsbeauftragten.

Facetten der Arbeitssicherheit: Erste Hilfe, Brandschutz, arbeitsmedizinische Vorsorge und betriebsärztliche Betreuung

Die Arbeitssicherheit ist ein weites Feld, das verschiedene Bereiche betrifft. Gegliedert werden können die Maßnahmen inhaltlich in präventive Maßnahmen, die der Vorbeugung von Unfällen dienen, und in Maßnahmen, die dann greifen, wenn etwas passiert ist.

Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes

Eine der wichtigsten Präventivmaßnahem ist im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes zu verorten, sprich: Die Brandschutzanlage, wie beispielsweise von Rosenbauer, kann dazu beitragen, Mensch und Produktionsgeräte zu schützen – noch bevor die Feuerwehr anrückt. Das Konstrukt des vorbeugenden Brandschutzes fußt auf einer kombinierten Mess- und Brandmeldetechnik, die einen Brand erkennen und direkt im Keim ersticken könnte. Zum Einsatz kommen die Anlagen überall dort, wo mit Blick auf die Gefährdungsbeurteilung Materialien oder Anlagen im Einsatz sind, die brandgefährdet sind.

Ärztliche Versorgung im Betrieb

Die ärztliche Versorgung in einem Betrieb kann unterschiedlicher Gestalt sein. Die arbeitsmedizinische Vorsorge sieht vor, dass präventiv Maßnahmen ergriffen werden, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten. Das können präventive Sportangebote sein, die beispielsweise speziell bei Büromitarbeitern nötig sind, oder aber Angebote, die verhindern, dass durch einseitige Belastungen gesundheitliche Beeinträchtigungen die Folge sind.

Die betriebsärztliche Betreuung des Unternehmens variiert je nach Anzahl der Beschäftigten. In Kleinstbetrieben erfolgt die betriebsärztliche Betreuung grund- und anlassbezogen; bei bis zu 50 Mitarbeitern erfolgt die betriebsärztliche Betreuung betriebsspezifisch. Bis zu einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern wäre auch eine Regelbetreuung denkbar. Bei über 50 Mitarbeitern ist dies nicht mehr der Fall.

Neben arbeitsmedizinischer Vorsorge und der Betreuung eines Betriebsarztes ist es höchst sinnvoll in einem Betrieb Ersthelfer auszubilden und zu benennen. Sie agieren analog wie die bereits erwähnten Brandschutzanlagen des vorbeugenden Brandschutzes: Sie beugen Schlimmerem vor.

Hier können sich Unternehmer umfassend informieren

Ein Kompendium über Vorschriften, Regeln, Grundsätze, Gesetze und Verordnungen des Arbeitsschutzes bietet die BGHW online – als Nachschlage- und Regelwerk für Unternehmer. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) publiziert hingegen einen Leitfaden mit fünf praxisnahen Tipps rund um den Arbeitsschutz im Betrieb.

Die Haupt-Themengebiete, die im DGUV-Leitfaden thematisiert werden, zielen auf Organisation und Führung ab, die grundsätzlich wichtig sind, um dem Thema Arbeitsschutz überhaupt ein Forum zu geben. Die eingangs bereits erwähnte Gefährdungsbeurteilung – wie sie zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren ist – ist ebenfalls Thema des Nachschlagewerks.

In puncto Mitarbeiterbeteiligung geht es um die Information einerseits, andererseits aber auch um Unterweisungen und bedarfsorientierte Weiterbildungen. Der Einsatz von geeigneten Schutzmaßnahmen bedarf der Planung, zudem muss ein gutes Fehlermanagement vorherrschen, das dafür sorgt, dass Missstände dokumentiert und verbessert werden.

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