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Karrierechance für Techniker

Weiterbildung zum Technischen Betriebswirt

Heutzutage ist es nicht mehr so leicht, sich in einer Firma vom einfachen Angestellten bis in eine Führungsposition hochzuarbeiten. Der Konkurrenzdruck ist deutlich größer geworden, auch durch Konkurrenz von außen, die mit Zusatzqualifikationen, Wissensvorsprung oder einem höheren Abschluss punktet. Wer beruflich Karriere machen möchte, sollte deshalb eines nicht tun: Sich auf den eigenen Lorbeeren ausruhen. Stattdessen heißt die Triebfeder für den Karriereschub Weiterbildung.

mit einem Betriebswirt in eine leitende Position Quelle: Coloures-Pic - fotolia.com

Für nahezu jeden Ausbildungsberuf gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten, welche die Chance für eine Führungsposition eröffnen. Für technische Berufe ist das die Weiterbildung zum Technischen Betriebswirt. 

Wer schon längere Zeit in einem technischen Beruf arbeitet, bringt bereits eine Menge praktische Erfahrung mit, die eine große Bereicherung für das Management eines Unternehmens ist. Was fehlt, ist das kaufmännische Fachwissen, das in den meisten Ausbildungsberufen nur ansatzweise vermittelt wird. Die Weiterbildung zum Technischen Betriebswirt füllt diese Wissenslücke, da sie Kenntnisse im betriebswirtschaftlichen Handeln vermittelt. Der Abschluss ist damit eine Qualifikation für das mittlere Management und eröffnet die Chance, mit einem Betriebswirt in eine leitende Position befördert zu werden. Technische Betriebswirte können vor allem an den Schnittstellen zwischen technischen und betriebswirtschaftlichen Unternehmensfunktionen eingesetzt werden. Denn sie kombinieren die Kompetenzen des Betriebswirts mit denen des technischen Leiters.

Technisches Know-how durch kaufmännisches ergänzen

Bei der Weiterbildung zum Geprüften Technischen Betriebswirt IHK werden Grundlagen des wirtschaftlichen Handelns und des betrieblichen Leistungsprozesses, Management und Personalführung sowie technikbezogene Inhalte gelehrt. Die Ausbildung dauert in Vollzeit zwischen 16 und 18 Wochen, sie ist aber auch in Teilzeit möglich. Sie wird vor der Industrie- und Handelskammer mit dem anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Betriebswirt IHK abgeschlossen. Voraussetzung für die Weiterbildung ist die Prüfung zum Industriemeister oder einer vergleichbaren Prüfung. Nach erfolgreichem Abschluss können Technische Betriebswirte sowohl technische als auch kaufmännische Aufgaben übernehmen. In Unternehmen werden sie beispielsweise in leitender Funktion in der Fertigung oder im Projektmanagement eingesetzt. Auch organisatorische Bereiche wie Controlling, Einkauf oder Vertrieb sind mögliche Einsatzbereiche.

Eine Weiterbildung mit guten Zukunftsaussichten

Technische Betriebswirte sind in der Lage, unternehmerisch zu denken, Kosten zu kalkulieren und Produktionsabläufe zu überwachen und diese kaufmännischen Aufgaben mit ihren technischen Fachkenntnissen zu verknüpfen. Diese Verknüpfung ist immer gefragter, weil in der Wirtschaft Technologie und Wirtschaft zunehmend miteinander verzahnt sind. Technische Betriebswirte bedienen genau diesen Bedarf. Darüber hinaus ist der IHK-Abschluss eine gute Grundlage für weitere Fortbildungsmöglichkeiten. Er ist die Spitze der IHK-Aufstiegsfortbildung und beinhaltet bei erfolgreichem Abschluss die Hochschulzugangsberechtigung. Dabei lassen sich sogar einige Credit Points aus der Weiterbildung für das Studium anrechnen, um die Studiendauer zu verkürzen.

Finanzierung der Weiterbildung

Auch wenn man die Weiterbildung aus eigener Tasche zahlen muss, zum Beispiel weil der Arbeitgeber die Kosten hierfür nicht übernimmt, bleibt man nicht gänzlich auf den Kosten sitzen. Zumindest lassen sich die Fortbildungskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Möglichkeiten, staatliche Fördermittel zu beantragen. Das gängigste Fördermittel bei einer Weiterbildung zum Technischen Betriebswirt ist das Meister-BAföG. Es kann sowohl bei einer Vollzeit- als auch bei einer Teilzeit-Weiterbildungsmaßnahme beantragt werden. Möglich ist beim Meister-BAföG die Förderung des Antragsstellers mit einem Unterhaltsbeitrag, einem Beitrag zum Prüfungsstück oder einem Maßnahmebeitrag. Weitere Informationen zum Meister-BAföG findet man hier.

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