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Fragen und Antworten zur US Corporation

Wie sieht die Steuerpflicht für US Corporations aus?

Eine Firma, die in den USA registriert ist und dort einen Firmensitz hat, kann auch aus den USA handeln, aus den USA Rechnungen an Kunden erstellen und somit Gewinne in den USA versteuern. Sie sind als Kapitalgesellschaften mit ihrem Welteinkommen in den USA unbeschränkt steuerpflichtig.

Die U.S. Körperschaftssteuer der Corporation (= Federal Corporate Income Tax) für aktive Corporationen ist 15 Prozent bei Nettogewinnen bis zu 50.000 US-Dollar. Die Steuer steigt dann progressiv an bis zum Höchstsatz von 34 Prozent beziehungsweise ab Nettogewinnen von zehn Millionen US-Dollar sind es 36 Prozent. Es gibt im Staat Florida keine Umsatz-, Mehrwert- oder Gewerbesteuern.

Außerdem unterliegen Corporations dem deutschen Steuerrecht, sofern sie in Deutschland geschäftlich tätig sind, denn die Steuerpflicht erwächst am Ort der Leistungserbringung. Entscheidend ist hierbei der Begriff der Betriebsstätte. Es liegt die sogenannte "beschränkte Steuerpflicht" in Deutschland vor (vergleiche § 2 Nr. 1 Körperschaftsteuergesetz – KStG). Die Steuern, die dabei anfallen, hängen von der Rechtsform des Unternehmens ab. Sie entsprechen den Steuern, die ein Unternehmen mit der entsprechenden deutschen Rechtsform zahlen müsste. Zu beachten sind hierbei auch die Vorschriften des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den USA und Deutschland.

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