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Fragen und Antworten zur Limited

Welche Gründungsunterlagen benötige ich für die Eintragung in das deutsche Handelsregister?

Nach dem HGB müssen mit der Anmeldung, welche auch eine Versicherung des Director enthalten muss, dass er nicht vorbestraft ist, eine beglaubigte Abschrift der Satzung mit beglaubigter Übersetzung und ein Vertretungsnachweis einzureichen. In der Anmeldung ist zudem noch die englische Registernummer und das Register, sowie das gezeichnete und eingezahlte Kapital anzugeben. Dazu kommt der deutsche Geschäftszweck und die deutsche Geschäftsanschrift.

Grundsätzlich kann auch durch einen deutschen Notar beglaubigt werden, dass die ihm vorliegende Satzung im Companies House hinterlegt ist. Möglich und in der Praxis die Regel, ist aber die Vorlage einer durch einen englischen Notar beglaubigten Satzung, wobei dann die Beglaubigung mit einer Apostille zu versehen ist. Für den Nachweis der Vertretungsbefugnis ist ein ebenso beglaubigter Current Appointment Report des Companies House geeignet.

In der Praxis hat sich zudem noch gezeigt, dass die Vorlage eines Beschlusses zur Bestellung des Director und der Gründung der Zweigniederlassung (beides in deutscher Sprache)hilfreich sind.

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