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Fragen und Antworten zur Limited

Kommt bei einer ausschließlich in Deutschland tätigen Limited deutsches oder englisches Recht zum tragen?

Im normalen Geschäftsverkehr gilt für eine in Deutschland tätige Limited deutsches Recht. Lediglich bei Streitigkeiten im Innenverhältnis gilt englisches Recht. Dazu gehören zum Beispiel der Gesellschafter-Ausschluss oder Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegenüber dem Geschäftsführer.

Teilweise kann aber für solche Streitigkeiten durch Vereinbarung eines deutschen Gerichtsstandes in der Satzung der Limited die Zuständigkeit deutscher Gerichte vereinbart werden. Ebenso ist es möglich eine sog. Schiedsklausel aufzunehmen.

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