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Fragen und Antworten zur Limited

Ist eine nachträgliche Gestaltung in der Limited möglich?

Die Satzung (Articles) der Limited kann jederzeit geändert werden. Erforderlich hierzu ist ein Gesellschafterbeschluss mit 75 Prozent Mehrheit. Die so geänderte Satzung ist vollständig in englischer Sprache binnen 14 Tagen nach Beschlussfassung beim Companies House einzureichen. Selbstverständlich muss auch die geänderte Satzung dem englischen Recht entsprechen und es darf nicht einfach so GmbH Recht übernommen werden.

Eine andere Möglichkeit besteht im Abschluss eines shareholders agreement, einem echten Vertrag zwischen den handelnden Gesellschaftern, welches satzungsregelnden Inhalt haben kann. Ein solches Agreement bindet allerdings nur die teilnehmenden Gesellschafter und nicht etwa später hinzukommende. In der Normenhierarchie steht das Agreement sogar noch über den Articles. Einzureichen zum Companies House ist das Agreement, wenn satzungsändernde Regelungen enthalten sind.

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