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Mobilität

Verband der Autovermieter will Carsharing schwächen

Carsharing boomt und genau das gefällt dem Bundesverband der Autovermieter (BAV) gar nicht. Er hat gegen das Geschäftsmodell des Teilens von privaten Fahrzeugen eine Klage aufgrund von Sicherheitsmängeln eingereicht. Der Marktführer von privatem Carsharing, Autonetzer, sieht in der Klage der Lobbyisten den Erfolg des Modells bestätigt. Sollte der Verband jedoch mit seiner Klage durchkommen, steht Carsharing wohl vor dem aus.

Bild: © pitels - Fotolia.com

Es gleicht einer Geschichte wie David gegen Goliath, was sich momentan zwischen dem Bundesverband der Autovermieter (BAV) und den Carsharing-Anbietern abspielt. So hat der BAV beim Landgericht Berlin Klage gegen das Modell Carsharing eingereicht. In der offiziellen Erklärung des BAV heißt es: „Der Bundesverband der Autovermieter will gerichtlich durchsetzen, dass Kraftfahrzeuge, die regelmäßig vermietet werden, auch als Mietwagen zugelassen sind.“ Der Verband hatte privates Carsharing getestet und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass einige Autos nicht mangelfrei sind. Mit einer entsprechenden Zulassung als Mietwagen, soll dies laut BAV verhindert werden. Die  Klage betrifft rund 140 Carsharing-Anbieter wie Autonetzer, tamyca, cambio und Co. Laut dem Jahresbericht des Bundesverbands Carsharing (bsc) ist die Zahl an Carsharing-Nutzern in Deutschland um 76,26 Prozent auf 453.000 gestiegen.

Autonetzer hat seine Hausaufgaben gemacht

Und obwohl beispielsweise Autonetzer seit Beginn seines Angebots 2010 keine Beschwerden vorzuweisen hat, sieht er sich jetzt vor die Klage des BAV gestellt, der in dem Teilen von Privatfahrzeugen eine „Gefahr für Leib und Leben“ sieht. Und dies obwohl der BAV zugesteht, dass bei allen von Autonetzer getesteten Fahrzeugen kein Mängel in puncto Verkehrssicherheit vorlagen. „Allein die Aufmerksamkeit des BAV beweist, dass privates Carsharing eine ernstzunehmende Komponente zukünftiger Mobilität ist“, kommentieren die Autonetzer-Gründer die Klage und fragen: „Wie wenig ist man von der eigenen Dienstleistung und Qualität überzeugt, wenn man im privaten Carsharing eine solche Bedrohung sieht?“ Auch wenn sich Autonetzer bei der Gründung vor einige 140 Carsharing-Anbieter gestellt sahen, so haben sie das Angebot gemeinsam mit Juristen und Versicherungen entwickelt. Nur rechtmäßig zugelassene Fahrzeuge mit einem gültigen TÜV dürfen über Autonetzer.de verliehen werden. Zudem wird bei jeder Ausleihe automatisch eine Zusatzversicherung über die R+V abgeschlossen, die die Beteiligten absichert. Durch gegenseitige Bewertung der Nutzer herrscht zudem Transparenz über die Anbieter und Fahrzeuge.

Die Grauzone des Sharings: Gewerbliche vs. private Nutzung

Falls die Klage des BAV Erfolg haben sollte, wäre Carsharing bis auf weiteres ausgebremst. Denn dann bräuchten die privaten Fahrzeuge andere Zulassungen um zur Ausleihe angeboten werden zu können. Dieser Mehraufwand und vor allem die höheren Kosten würden das Teilen von privaten Fahrzeugen unattraktiv machen. Die Gründer von Autonetzer sind jedoch zuversichtlich, dass die Klage zurückgewiesen werden kann, da der Gesetzgeber zwischen Gewerblichkeit und der Nutzung von privatem Vermögen unterscheidet. Und im Fall von Carsharing bleibt laut Autonetzer der Autobesitzer Hauptnutzer des Wagens, der lediglich einen Teil seiner Unterhaltungskosten reinholt. Der Rechtsstreit wird nun wohl von allen beobachtet, die Plattformen für das Verleihen oder Teilen von privatem Besitz anbieten. So sieht sich beispielsweise auch die Plattform für die Vermietung privater Unterkünfte Airbnb vor die Kritik gestellt, einige Anbieter auf ihrer Website würden die private Wohnung gewerblich anbieten.

Es bleibt zu hoffen, dass der Sharing-Markt den Kampf gegen Lobby-Verbände und gewerbliche Nutzer auf Plattformen für privates Teilen gewinnen kann!

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