Steueränderungsgesetz 2007 beschlossen
Und noch ein Steuer- und Sparpaket
Im Trubel um die Mehrwertsteuererhöhung und die Gesundheitsreform hat sich klammheimlich ein weiteres umfassendes Steuer- und Sparpaket zur Beschlussfassung in den Bundestag eingeschlichen. Vor allem Pendler, Bezieher von Kindergeld und Spitzenverdiener werden diese Neuerungen am eigenen Geldbeutel zu spüren bekommen.

Im Mittelpunkt des Reformbündels stehen die Kürzung des Sparerfreibetrages und des Kindergeldbezuges, die so genannte "Reichensteuer" und erhebliche Einschränkungen bei der Pendlerpauschale. Finanzminister Peer Steinbrück rechnet so für 2007 mit zusätzlichen Steuereinnahmen in Höhe von rund 2,1 Milliarden Euro.
Neuerungen im Überblick
Die Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld wird von 27 auf 25 Jahre abgesenkt. Der Sparerfreibetrag wird fast halbiert. Für Ledige liegt er zukünftig bei 750 Euro (vorher: 1.370 Euro), für Verheiratete wird er auf 1.500 Euro (vorher: 2.740 Euro) herabgesetzt.
Wer sich in den eigenen vier Wänden ein Arbeitzimmer eingerichtet hat, kann dieses nur noch dann steuerlich geltend machen, wenn es den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Arbeit darstellt. Die Pendlerpauschale für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz wird für die ersten zwanzig Kilometer komplett gestrichen. Ab dem 21. Kilometer können 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Für jede volle Unter-Tage-Schicht wird die steuerfreie Bergmannsprämie von 5 Euro auf 2,50 Euro gesenkt. 2008 wird sie schließlich ganz abgeschafft. In Anerkennung der besonderen Leistungen und auch arbeitsmarktpolitischen Gründen war diese Prämie 1956 eingeführt worden.
"Reichensteuer" ohne Freiberufler und Unternehmer
Für privat zu versteuernde Einkommen über 250.000 Euro bzw. 500.000 Euro für Verheiratete muss künftig ein Zuschlag in Höhe von drei Prozent auf den Einkommensteuerspitzensatz – derzeit 42 Prozent - gezahlt werden. Ausgenommen sind alle gewerblichen Einkommen von Unternehmern, Landwirte sowie freiberufliche Tätigkeiten, wie die eines Anwaltes oder Arztes.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 7. Juli mit der Vorlage befassen. Die Änderungen sollen dann zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Quelle: Bundestag/BMF
© 2006 förderland
Steueränderungsgesetz 2007 - Gesetzentwurf der Bundesregierung
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