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Zahlungsverkehr

Neue EU-Richtlinie nimmt Zahlungsmuffel aufs Korn

Verspätete Zahlungen im Geschäftsverkehr nehmen für viele kleinere, aber auch mittelständische Unternehmen nur allzu oft existenzbedrohende Ausmaße an. Die EU möchte nun ein Zeichen setzen und gab eine Richtlinie an die Mitglieder heraus, die eine klare Ahndung von Zahlungsverzügen regeln soll.

Die EU-Richtlinie 2011/7/EU könnte man ohne zu zögern in die Kategorie "lang erwartet" einordnen, denn sie regt die Mitgliedstaaten dazu an, die Zahlungsfristen zwischen Unternehmen, aber auch Behörden und öffentlichen Einrichtungen klar zu regeln. Nach langem Ringen um die Formulierung der Direktive nahm diese nun Form an und fordert eine Maximalfrist von 60 Tagen für Unternehmen und 30 Tage für Zahlungen von öffentlichen Organen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so resultiert ein automatischer Verzugszins und eine Inkassopauschale von 40 Euro für den Schuldner.

Da es sich hier aber nur um eine Richtlinie handelt, muss noch ein nationales Gesetz verabschiedet werden, um diese für unseren Wirtschaftsraum anwendbar zu machen. Die Bundesregierung zeigt sich mit dem Resultat größtenteils zufrieden und konnte im Vorfeld einige Sonderregelungen, wie etwa einen pauschalen Verzugszins für öffentliche Schuldner in Höhe von 5 Prozentpunkten abwenden. Den Kritikpunkt, dass Unternehmen die 60 Tage-Grenze nun bis zum Maximum ausreizen würden, bewertet man im Wirtschaftsministerium allerdings weniger pessimistisch und freut sich über den nun eingeschränkten Spielraum.

Besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen soll diese Regelung zu Gute kommen, da diese sich oftmals dem Druck größerer Unternehmen nicht beugen können, da sie auf deren Aufträge angewiesen sind. Doch ob dieser Druck tatsächlich durch das Gesetz gemindert wird, bleibt fraglich, so kann die Maximalfrist von 60 Tagen weiterhin bedenkenlos überschritten werden, wenn dies zwischen den Vertragspartnern vertraglich geregelt ist. Hierzu muss allerdings eine Begründung für die Zahlungsverspätung vorliegen. Im Klartext heißt das wohl, dass weiterhin gängelnde Rahmenverträge für Zulieferer an der Tagesordnung sein werden, auch wenn die Hürden dafür heraufgesetzt werden.

Der Hintergrund für diese Gesetzesinitiative besteht aus einer weithin schlechten Zahlungsmoral, die viele europäische Unternehmer zu spüren bekommen. Laut einer einer Umfrage, die allerdings nur auf den öffentlichen Sektor Bezug nahm, gaben 38,2 Prozent aller befragten Unternehmen an, sehr oft (in 75% der Fälle) Probleme mit fristgerechten Zahlungen zu haben.

Der BDI verlangte im Vorfeld der Initiative allein eine Regelung für den öffentlichen Sektor, denn laut dem Verband resultiere eine Zahlungsverzögerung in der Privatwirtschaft eher aus Liquiditätsproblemen als von Zahlungsunwilligkeit. Dass diese Ansicht an der Realität vorbeigeht, davon können sicherlich viele Unternehmer ein trauriges Liedchen singen, insgesamt schätzt man, dass europäische Unternehmen durch Zahlungsverzögerungen von privatwirtschaftlichen und öffentlichen Körperschaften um die 25 Milliarden Euro pro Jahr verlieren. Ein einträgliches Zögern, dem diese Richtlinie sicherlich bei weitem nicht gerecht wird.

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