<< Themensammlung Gründung

Mitarbeiter als Investoren

Mehr Mitarbeiterbeteiligung in Start-ups

Die Bundesregierung will Unternehmen stärker bei der Mitarbeiterbeteiligung fördern. Dabei will sie bestimmte Rechtsformen mehr begünstigen als andere. Das besagt ein aktueller Vorschlag der Koalitionsfraktionen, der jetzt noch von Bundestag und Kabinett verabschiedet werden muss.

Mitarbeiterbeteiligung Bild:iStockPhotos

Gerade für junge Unternehmer hat die Beteiligung von Mitarbeitern große Vorteile. Man kann das gesparte Geld in andere Bereiche investieren, bindet die Mitarbeiter stärker an das Projekt und motiviert sie zusätzlich.

Für Start-ups mit den Rechtsformen GmbH, GbR und OHG wird sich laut aktuellem Stand nichts ändern. Sie können ihre Mitarbeiter in Form von Genussscheinen beteiligen. Die Unternehmer können von diesen Scheinen profitieren, indem sie beispielsweise einen Teil der Löhne in Gewinnanteilen auszahlen. So lässt sich besonders in finanziell schwierigeren Zeiten ein Teil des Gehalts sparen, dafür können die Mitarbeiter dann in Wachstumszeiten direkt an den Gewinnen des Unternehmens teilhaben.

Die neuen Regelungen zur Förderung sind bisher nur für Kapitalgesellschaften geplant. Unternehmen dieser Art sollen künftig verstärkt von Steuervorteilen, Sparzulagen und der Einrichtung von Beteiligungsfonds der Bundesregierung profitieren. Die Mitarbeiter können sich dann in Form von vergünstigten Aktienanteilen beteiligen. Diese Beteiligungsart hat gegenüber den Genussscheinen den Vorteil, dass sich der bürokratische Aufwand im Rahmen hält.

Mehr Informationen zur Mitarbeiterbeteiligung

Frau überlegt beim Schreiben
Diese Regeln und Formulierungen helfen

Weiterlesen

Roter Hintergrund Mann mit Smarthone in der Hand
So geht's

Weiterlesen

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt