<< Themensammlung Gründung

Mobilität

Kaufen, Leasen, Sharen – Wie ist man als Gründer am besten mobil?

Viele Faktoren, sowohl finanzielle als auch praktische, müssen bedacht werden. Wir stellen Ihnen die drei gängigsten Modelle noch einmal kurz vor, damit Sie leichter entscheiden können, wie sie künftig von A nach B kommen.

Geschäftsfrau Automobil © Karin & Uwe Annas - Fotolia.com

Eigenes Dienstfahrzeug

Viele Jungunternehmer entscheiden sich für einen eigenen Dienstwagen und damit für vollständige Flexibilität. Egal, ob ein Neuwagen oder ein gebrauchtes Modell gewählt wird, die Kosten für Anschaffung und Unterhalt gelten als Betriebsausgaben und sind als solche abzugsfähig. Wichtig ist nur, dass der Wagen als notwendiges Betriebsvermögen klassifiziert wird. Damit der Wagen steuerrechtlich als Betriebsvermögen eingeordnet wird, muss der Anteil an privater Nutzung mit Hilfe eines Fahrtenbuchs geklärt werden. Ihr Steuerberater steht Ihnen mit fachlichem Rat zur Seite, um herauszufinden, ob sich ein eigener Wagen lohnt und welche rechtlichen Bestimmungen gegebenenfalls zu berücksichtigen sind. Ein Dienstwagen kann nicht nur ein Anreiz für potenzielle Mitarbeiter sein, er kann als Prestigeobjekt auch das Renommee der Firma erhöhen. Doch gerade diesen Aspekt sollten Jungunternehmer mit Vorsicht genießen. Die Kostenkontrolle sollte immer an erster Stelle stehen.

Leasing

Weniger Risiko besteht bei der Leasingvariante. Denn wenn ohnehin nur wenig Eigenkapital zur Verfügung steht, schränkt der Kauf eines Wagens die Liquidität eines jungen Unternehmens zusätzlich ein. Leasing beruht auf dem Prinzip, ein Objekt langfristig zu mieten, ohne es zu kaufen. Ein großes Plus beim Leasing ist der steuerliche Vorteil : Leasingkosten können in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Interessenten sollten sich vorab ausführlich über die unterschiedlichen Leasingmodelle informieren. Die Verträge unterscheiden sich in zahlreichen Details, sie können beispielsweise eine Restwertfixierung oder eine Kilometerbegrenzung enthalten. Im Gegensatz zum traditionellen Mietvertrag besitzt der Nutzer des Fahrzeugs alle Pflichten und Rechte und muss daher auch alle Risiken selbst tragen. Gerade aus diesem Grund ist eine Absicherung enorm wichtig, um im Schadensfall über ausreichenden Schutz zu verfügen. Beim Versicherer CosmosDirekt können Sie für diese Zwecke beispielsweise eine Vollkaskoversicherung gekoppelt mit Schutzbrief-Service und Verkehrs-Rechtschutzversicherung abschließen.

Carsharing

Im Zuge der New-Mobility-Bewegung hat das Carsharing-Prinzip die meisten deutschen Städte erreicht. In Berlin muss man im Durchschnitt keine 200 Meter mehr laufen, bis man das nächste verfügbare Auto erreicht hat. Für Unternehmen liegt deshalb die Überlegung nahe, Carsharing auch für geschäftliche Fahrten zu nutzen. Das Konzept kann als flexible Erweiterung des bestehenden Fuhrparks dienen oder für den Freiberufler eine unkomplizierte Möglichkeit sein, zum Kunden zu gelangen. Gerade die Tatsache, dass man nur dann zahlt, wenn man das Automobil auch benötigt, macht das Carsharing so attraktiv. Sofern Sie Ihre Buchhaltung sorgfältig machen, werden Sie beim Finanzamt keine Probleme mit Carsharing haben. Die Fahrten (außer solche, die vom Wohnort zum Arbeitsplatz führen) gelten als Dienstreisen und die Reisekosten somit als Betriebsausgaben. Bei den beiden größten Anbietern Car2Go und DriveNow besteht außerdem die Möglichkeit, gesonderte Abrechnungen für Geschäftsfahrten einzurichten. 

Frau überlegt beim Schreiben
Diese Regeln und Formulierungen helfen

Weiterlesen

Roter Hintergrund Mann mit Smarthone in der Hand
So geht's

Weiterlesen

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt