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Recht

Häusliches Arbeitszimmer: Wann kann man Werbungskosten absetzen?

Aus finanziellen Gründen fangen viele Gründer ihr Business zu Hause oder - Pardon - in der häuslichen Garage an. Anfallende Kosten will man natürlich bei der Steuererklärung angeben können. Das ist aber wieder mal nicht so einfach. Jetzt gibt’s dazu auch noch aktuelle Urteile. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen, damit Sie nicht auf den Kosten, den Autoreifen, um im Wortspiel zu bleiben, sitzen bleiben.

Das Arbeitszimmer muss der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit sein. Dann kann man die Kosten, die dafür entstehen, steuerlich absetzen. In zwei aktuellen Urteilen des Bundesfinanzhofs war dies nicht der Fall: Für die Berufsgruppen Hochschullehrer und Richter ist das häusliche Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit; obwohl die Vorbereitungen auf Unterrichtsstunden oder Gerichtsverfahren an sich unerlässlich ist. Diese Urteile sind auch für Gründer relevant.

Nach verschiedenen Neuregelungen sieht es derzeit so aus: Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können abgezogen werden, wenn

  • entweder ein anderer Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht (diese Erweiterung hatte das Bundesverfassungsgericht eingefordert) oder
  • wenn (wie bisher) das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Betätigung bildet. Unerheblich ist dagegen, wie viele Stunden der Steuerpflichtige für Vor- oder Nachbereiten in seinem häuslichen Arbeitszimmer zubringt.


Das mit dem "Mittelpunkt" definieren die Gerichte sehr streng: So argumentierten die Richter in den zitierten Fällen, dass ein Richter quasi erst durch den Gerichtssaal zum Richter wird. Das heißt, die Örtlichkeit "Gerichtssaal" bildet "den Mittelpunkt seiner Arbeit", nicht das häusliche Büro, in dem er sich auf seine Fälle vorbereitet. Wie gesagt: Dabei ist die Dauer der Vorbereitung gegenüber der Dauer einer Verhandlung im Gerichtssaal egal. Wenn Sie also außer Haus beraten, können Sie Ihre Reiseaufwendungen absetzen.

Mit Kosten für das häusliche Arbeitszimmer sieht es dann vielleicht aber schwierig aus. Da hier der Einzelfall wirklich entscheidend ist, lohnt sich der Gang zum Steuerberater oder zum Rechtsanwalt in zweierlei Hinsicht: Sie kennen dann Ihre (Rechts-) Situation und die anfallenden Kosten können Sie durch das richtige Absetzen in der Steuererklärung in den meisten Fällen locker wieder reinholen.

Die aktuellen Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) sind für Hochschullehrer: Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 71/10 und Richter: Urteil vom 8. Dezember 2011 VI R 13/11.

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