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Aktuelle Erhebung

Gründungsverfahren in Deutschland 2012: Weniger Kosten, mehr Zeitaufwand

Alljährlich erhebt das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn Dauer und Kosten von administrativen Gründungsverfahren in Deutschland. Die Daten fließen in den jährlichen Benchmark-Bericht der Europäischen Kommission, mit dem die Fortschritte der Mitgliedstaaten zur Beschleunigung und Vereinfachung der Gründungsbürokratie beurteilt werden. Die Ergebnisse zeugen von Stagnation.

Hintergrund: Der Europäische Rat hat den EU-Mitgliedstaaten im März 2006 erstmals verschiedene Zielvorgaben zur Beschleunigung und Vereinfachung der administrativen Gründungsverfahren gemacht. Die wurden zuletzt im Mai 2011 vom Europäischen Rat für Wettbewerbsfähigkeit ("Competitiveness Council") nochmals verschärft. Die Zielvorgaben: Das Verwaltungsverfahren zur standardisierten Gründung einer Kapitalgesellschaft sollte maximal 3 Arbeitstage in Anspruch nehmen. Der Richtwert für die Höhe der Gründungskosten liegt bei 100,00 EUR.

Personalmangel bei Finanzbehörden sorgt für Verzögerungen

Die Realität sieht anders aus! Das zeigt die aktuelle Erhebung des IfM Bonn: Im Jahr 2012 dauerten die administrativen Verfahren zur Gründung einer eintragungspflichtigen Kapitalgesellschaft in Deutschland im Durchschnitt 5,6 Arbeitstage – und damit 0,7 Arbeitstage länger als 2011.

Der Grund: Die steuerliche Anmeldung dauerte 2012 länger, weil die Finanzbehörden unter zunehmendem Personalmangel litten und die Zahl von unvollständigen und fehlerhaften Unterlagen gestiegen sei. Die Probleme bei der Zusammenstellung der Unterlagen resultierten vor allem daraus, dass häufig keine der (halb-)öffentlichen und privaten Unterstützungsangebote für die Antragseinreichung genutzt würden. Innerhalb der EU-27 fällt Deutschland vom 15. auf den 19. Rang zurück. Der Durchschnitt liege bei 5,4 Arbeitstagen.

Dänemark ist Spitzenreiter

Im Gegensatz zum zeitlichen Aufwand seien – laut IfM Bonn – die Kosten der Gründungsverfahren 2012 leicht gesunken: Statt 226,00 EUR im Vorjahr fielen die administrativen Gründungskosten auf durchschnittlich 225,00 EUR! Nichtsdestotrotz sei Deutschland damit in der EU-27 vom 14. auf den 15. Rang zurückgefallen. Der Durchschnitt liege bei 372,00 EUR.   

Die Spitzenposition im europäischen Vergleich erreiche Dänemark mit besonders schnellen (durchschnittlich 1 Arbeitstag) und kostengünstigen (durchschnittlich 89,00 EUR) Gründungsverfahren ein. Wie in vielen anderen europäischen Ländern werden in Dänemark Steuernummern ad hoc und online vergeben – nicht wie in Deutschland erst nach eingehender Prüfung (zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug).

Zur Erhebung: Das IfM Bonn erhebt die Daten für Deutschland im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in drei ausgewählten deutschen Kommunen (Bremerhaven, Meißen und München). Die Erhebung konzentriert sich dabei auf die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG). Zur Ermittlung der Dauer und Kosten der administrativen Gründungsverfahren werden Experteninterviews mit denjenigen Institutionen (Notar, Bank, Amtsgericht, Finanzamt, Gewerbeamt) geführt, die Gründer einer UG zwingend zu kontaktieren haben.

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